Für Forschungsprämie im Rahmen der Auftragsforschung ist kein Gutachten der FFG erforderlich. In diesem Fall wird der Antrag ausschließlich beim Finanzamt gestellt.
Die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung sowie die Qualifikation des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin müssen anlässlich der Antragstellung beim Finanzamt näher beschrieben werden.