Ja, der Einsatz ist gestattet. Allerdings weisen wir darauf hin, dass es in der Verantwortung der Antragsteller:innen liegt, Förderanträge den geforderten (rechtlichen) Standards entsprechend und auch sachlich korrekt zu verfassen. Das Risiko der Verwendung der AI-Anwendungen liegt ausschließlich bei diesen.
Informieren Sie sich über die Position der FFG zur Verwendung generativer AI.