Eine Verschiebung des Projektstarts ist nach Unterzeichnung des Fördervertrags nicht mehr möglich – der festgelegte Projektbeginn ist dann verbindlich.
Änderungen des Projektstarts können ausschließlich vor Vertragsunterzeichnung im Rahmen der Vertragsdatenansicht (Kontrolle der Eckdaten) im eCall beantragt werden.