Einwände gegen ein Gutachten der FFG sind direkt beim Finanzamt im Verfahren über die Forschungsprämie einzubringen.
Die Entscheidung über den Antrag auf Forschungsprämie trifft ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Gutachten können Sie sich jederzeit an die FFG wenden.