Die Auszahlung der Förderung erfolgt abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen für ein genehmigtes Projekt.
In der Regel gilt:
- Startrate: In vielen Instrumenten sind erste Raten vorgesehen, die nach Unterzeichnung des Fördervertrags und Erfüllung etwaiger Auflagen geleistet werden.
- Optionale Ratenzahlungen: Weitere Auszahlungen erfolgen nach Vorlage und positiver Prüfung Ihrer Zwischenberichte.
- Schlussrate: Die letzte Tranche wird nach Abschluss des Projekts und finaler Prüfung ausbezahlt.
Die genauen Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie Ihrem Fördervertrag.
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an Ihre Projektbetreuung.