Fachexpert:innen der FFG beurteilen, ob es sich um Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des § 108c des Einkommenssteuergesetzes und der Forschungsprämienverordnung handelt. Ergänzend zieht die FFG für die Beurteilung auch das Frascati-Manual (2015) heran.
Anhand Ihrer Beschreibung der durchgeführten F&E-Aktivitäten wird geprüft, ob die in der Forschungsprämienverordnung festgelegten Kriterien erfüllt sind.