Bei laufenden Ausschreibungen werden Förderanträge fortlaufend – nach ihrem Einlangen in der FFG – bearbeitet. Anträge können laufend eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind – spätestens allerdings bis zum Ende des Einreichzeitraums.
Ausschreibungen mit fixer Einreichfrist haben eine klar festgelegt Einreichfrist. Die Förderanträge müssen spätestens bis zu dieser Frist bei der FFG eingereicht werden. Die Fördermittel werden im Wettbewerbsverfahren vergeben – das heißt, alle eingereichten Anträge stehen zueinander im Wettbewerb.