Voraussetzung für die Anforderung eines FFG Jahresgutachtens ist, dass das beantragte Wirtschaftsjahr bereits abgeschlossen ist. Die Prämien können jeweils für ein Kalenderjahr beantragt werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich:
- Es sind die Fristen für den beim Finanzamt einzubringenden Antrag auf Forschungsprämie zu beachten.
- Die Antragsfrist beginnt mit dem Ablauf des (letzten) Wirtschaftsjahres und endet vier Jahre nach dem Beginn (Regelung gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2022).
- Es gibt bei der FFG keine weiteren Fristen.
Mehr Information dazu finden Sie hier.
Der Antrag auf Forschungsprämie beim Finanzamt wird jedoch erst nach Vorliegen eines FFG Gutachtens bearbeitet.