Welche Fristen gibt es für die Beantragung der Forschungsprämie?

Voraussetzung für die Anforderung eines FFG Jahresgutachtens ist, dass das beantragte Wirtschaftsjahr bereits abgeschlossen ist. Die Prämien können jeweils für ein Kalenderjahr beantragt werden.

Bitte beachten Sie zusätzlich:

  • Es sind die Fristen für den beim Finanzamt einzubringenden Antrag auf Forschungsprämie zu beachten.
  • Die Antragsfrist beginnt mit dem Ablauf des (letzten) Wirtschaftsjahres und endet vier Jahre nach dem Beginn (Regelung gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2022).
  • Es gibt bei der FFG keine weiteren Fristen.

Mehr Information dazu finden Sie hier. 

Der Antrag auf Forschungsprämie beim Finanzamt wird jedoch erst nach Vorliegen eines FFG Gutachtens bearbeitet.