Die FFG ist im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens für die Forschungsprämie nur für die inhaltliche Begutachtung der Forschungsprojekte/-schwerpunkte verantwortlich.
Die Kostenprüfung wird vom Finanzamt durchgeführt. Sollten Sie Fragen zur Bemessungsgrundlage haben, müssen Sie sich ans Finanzamt oder Ihre Steuerberatung wenden.