Wie erhalte ich mein Jahresgutachten von der FFG?

Nach Fertigstellung des Gutachtens übermittelt die FFG das Jahresgutachten automatisch und elektronisch über FinanzOnline in Ihren elektronischen Steuerakt des betreffenden Wirtschaftsjahres. Zeitgleich erhält auch Ihr zuständiges Finanzamt das Gutachten. 
Die von Ihnen eingetragenen Ansprechpersonen erhalten dazu eine Benachrichtigung per E-Mail.

Sie können dann jederzeit auf FinanzOnline im elektronischen Steuerakt das Gutachten einsehen.