Wie ermittle ich die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie?

Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus folgenden Aufwendungen zusammen:

  • Löhne und Gehälter für in F&E-Beschäftigte,
  • unmittelbare Aufwendungen im Bereich der F&E,
  • unmittelbare Investitionen im Bereich der F&E,
  • Finanzierungsaufwendungen für F&E,
  • forschungsbezogene Gemeinkosten sowie
  • fiktiver Unternehmerlohn (ab 2022),
  • abzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln und/oder Aufwendungen/Ausgaben die von einer Mitteilung für Auftragsforschung erfasst sind.

Sollte zum Zeitpunkt der Anforderung eines Jahresgutachtens die Höhe der Bemessungsgrundlage noch nicht exakt feststehen, ist eine Abweichung der Bemessungsgrundlage gegenüber dem Antrag auf Forschungsprämie in einer Bandbreite von 10% möglich. Sie können somit das Gutachten auch dann schon anfordern, wenn die Höhe der Bemessungsgrundlage noch nicht exakt feststeht. 

Die Bemessungsgrundlange wird vom zuständigen Finanzamt geprüft.