Das Aufnahmeverfahren

Informationen

Bei Interesse an der Aufnahme in die ForscherInnendatenbank des Innovationsschecks und der Bearbeitung von Forschungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms Innovationsscheck wird an die jeweilige Einrichtung eine Aufforderung zur Stellungnahme verschickt.

Aufforderung zur Stellungnahme

Sie erhalten eine Aufforderung zur Stellungnahme um abzuklären, ob die erforderlichen Kriterien hinsichtlich einer einlöseberechtigten Forschungseinrichtung beim Förderprogramm Innovationsscheck erfüllt werden, um zukünftig auch Forschungsvorhaben mittels Innovationsscheck mit Selbstbehalt abwickeln und in die Datenbank der einlöseberechtigten Forschungspartner des Innovationsschecks aufgenommen werden zu können.

Mögliche Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder „Forschungseinrichtung“ im Sinne der Definition des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Punkt 1.3ee – 2014/C 198/01) bezeichnet Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten.

  • Übt eine derartige Einrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlös getrennt Buch führen.
  • Sämtliche Einnahmen werden in die Forschung, die Verbreitung von Forschungsergebnissen oder die Lehre reinvestiert.
  • Unternehmen, die beispielsweise als Anteilseigner oder Mitglied bestimmenden Einfluss auf eine solche Einrichtung ausüben können, darf kein bevorzugter Zugang zu den von ihr erzielten Ergebnissen gewährt werden.

Wir ersuchen um Stellungnahme, ob es sich um eine nicht privatwirtschaftlich orientierte Forschungseinrichtung im Sinne des Leitfadens zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt handelt, da ansonsten keine Bearbeitung von Innovationsschecks erfolgen kann

Wir bitten der Stellungnahme folgende Unterlagen beizulegen:

  • Gesellschaftsvertrag bzw. Vereinsstatuten
  • Unterlagen zum Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Referenzliste bisheriger Forschungspartner- und projekte

um einen Einblick in die wissenschaftliche Expertise Ihrer Einrichtung gewinnen zu können

 

Bitte senden Sie Ihre unterschriebene Stellungnahme samt erforderlicher Unterlagen an:

FFG, Innovationsscheck, Sensengasse 1, 1090 Wien.