Die Prüfung der Forschungseinrichtung

Informationen

Die FFG prüft anschließend die Stellungnahme der potentiellen Forschungseinrichtung samt Beilagen und Referenzlisten. Bei Fragen oder noch offenen Punkten kommt es zu einer Nachforderung. Nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen wird die Einrichtung von der FFG schriftlich über das Prüfergebnis informiert.

Bei positiver Prüfung kann ein Profil in der ForscherInnendatenbank des Innovationsschecks angelegt und Anträge zum Innovationsscheck mit dieser Einrichtung als einlöseberechtigter Forschungspartner gestellt werden. Sollte bereits ein Profil in der ForscherInnendatenbank des Innovationsschecks erstellt worden sein, so wird dieses durch die FFG freigeschalten.

Bei negativer Prüfung kann die Einrichtung nicht als einlöseberechtigter Forschungspartner beim Förderprogramm Innovationsscheck aufgenommen werden. Sollte bereits ein Profil in der ForscherInnendatenbank des Innovationsschecks erstellt worden sein, so wird dieses durch die FFG gelöscht.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.ffg.at/programm/InnovationsscheckmitSelbstbehalt