Besondere Anforderungen
Die Qualifizierungsmaßnahme muss kooperativ in einem Konsortium umgesetzt werden, für das gilt:
- mind. eine Forschungseinrichtung gemäß EU-Definition oder Universität oder Fachhochschule im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit mit Niederlassung in Österreich als Konsortialführung und
- mind. drei voneinander unabhängige Organisationen, die Mitarbeiter:innen zu Schulungen entsenden
Darüber hinaus können im Konsortium vertreten sein: weitere Universitäten, Fachhochschulen und Außeruniversitären Einrichtungen, KMU, Großunternehmen, Technologietransfer-Einrichtungen, sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie Vereine mit entsprechendem Vereinszweck, sonstige Beteiligte, sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (Gemeinden und Selbstverwaltungskörper und NPOs).
Ausbildungsteilnehmende sind von den Partnern im Konsortium zu entsenden und müssen an einer österreichischen Niederlassung der Organisation angestellt sein.