Besondere Anforderungen
Das Konsortium besteht aus mindestens vier voneinander unabhängigen Beteiligten, das heißt Beteiligten, die aneinander weniger als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen:
- eine Forschungseinrichtung gemäß EU-Definition oder Universität oder Fachhochschule im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit mit Niederlassung in Österreich als Konsortialführung
- drei voneinander unabhängige kleine oder mittlere Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, die Mitarbeitende zu Schulungen entsenden
Darüber hinaus können im Konsortium vertreten sein:
- weitere KMU, die Mitarbeitende zu Schulungen entsenden
- Großunternehmen, die Mitarbeitende zu Schulungen entsenden
- Weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
- An den Qualifizierungsprojekten können sich auch Intermediäre wie Clusterorganisationen, Beratungs- und Weiterbildungsunternehmen beteiligen, allerdings in der Rolle als Subauftragnehmende.