Instrument C22-ON

Breitband OpenNet

Laufzeit der Vorhaben

Maximal 3 Jahre, bei Vorhaben mit förderungsfähigen Projektkosten von über 10 Mio. Euro (Großprojekten) maximal 5 Jahre

Höhe der Förderung

Mindestprojektgröße: 100.000 Euro förderbare Kosten

Finanzierungsart

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten – mindestens 10 % der förderbaren Kosten sind als Eigenleistung aufzubringen, bei Eigenleistungen aus Fremdmitteln über eine Investitionsplattform müssen mindestens 30 % private Investitionen gegeben sein

Wer ist förderbar

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen mit Niederlassung in Österreich

Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) sowie Ko-Investitionen (Ko-Finanzierungen durch weitere Beteiligte) sind zulässig.

Förderungswerber dürfen nicht auf einem Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste vertreten sein.

Besondere Anforderungen

  • Verdopplung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit
  • Unter Spitzenlastbedingungen zuverlässig erreichbare Geschwindigkeit der Endkundenprodukte von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch
  • Aufrüstung auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen ohne weitere Investitionen in die passive Infrastruktur möglich
  • Erfüllung der besonderen Förderungsbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria 2030: OpenNet

Einreichmöglichkeit

Fixe Ausschreibungen/Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele

  • Flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen durch Betreiber, deren Geschäftsmodell auf die Bereitstellung von Vorleistungsdiensten für Dritte beschränkt ist; insbesondere auch in ländlichen Regionen, um damit gleichwertige Lebensbedingungen für alle Menschen in allen Regionen sicherzustellen
  • Belebung des Vorleistungsmarktes bei gleichzeitiger Sicherstellung des Dienstewettbewerbs am Endkundenmarkt auf Grundlage von Open Access Netzen

Auswahlverfahren

Juryverfahren: Erstbegutachtung der Anträge durch nationale und internationale Expertinnen und Experten. Die Förderempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.

Kürzel

C22-ON
Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BMLRT:

Breitband Austria 2030: OpenNet

Veröffentlicht

On

Förderquote kurz

max. 50%, bei Flächendeckung bis zu 65%

Förderhöhe kurz

≥ 50.000

Titel kurz

C22-ON

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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