
Barrierefreie Inhalte nutzen allen Menschen.
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Eine barrierefreie Website oder mobile Anwendung ist technisch so gestaltet, dass alle Menschen diese gut nutzen können. Jede und jeder profitiert von einer klaren Struktur, verständlichen Texten, guten Kontrasten und einer einfachen Bedienbarkeit. Auch Menschen mit (temporären) Behinderungen bringt das eine Erleichterung im alltäglichen Leben.
Öffentliche Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Applikationen entsprechend zu gestalten. Grundlage dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 als international anerkannter Standard, und in Österreich das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG). Demnach müssen Websites öffentlicher Stellen seit dem 23.9.2020 und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ab dem 21.6.2021 barrierefrei sein. Zur Unterstützung öffentlicher Stellen bei der barrierefreien Gestaltung wurde in der FFG eine Monitoring- und Servicestelle eingerichtet.