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Horizon 2020: Derzeit keine Assoziierung der Schweiz

Bis auf weiteres nur Drittstaat

Konkret bedeutet dies für AntragstellerInnen im Horizon 2020, dass Schweizer Einrichtungen zwar grundsätzlich als PartnerIn oder auch KoordinatorIn an Projekten teilnehmen können, jedoch als nicht assoziiertes Land nur in Ausnahmefällen eine Förderung erhalten. Ihre Teilnahme wird zudem nicht für die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von drei Partnern aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Ländern berücksichtigt. Dies gilt auch für die „Host-driven actions“ des Marie Skłodowska-Curie Programms – ITN und RISE.

Darüber hinaus können Schweizer Organisationen in den aktuellen Aufrufen nicht Gastinstitution (beneficiary) für ERC Grants und MSC Individual Fellowships sein. Schweizer WissenschaftlerInnen sind jedoch weiterhin antragsberechtigt, sofern sie eine Gasteinrichtung in einem EU-Mitgliedsstaat oder Assoziiertem Land wählen.

Sobald es zu einer Änderung der aktuellen Situation und der Wiederaufnahme der Assoziierungsverhandlungen kommt, wird die Europäische Kommission diese Information umgehend auf dem Teilnehmerportal (Participant Portal) veröffentlichen.