„Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Standortfaktor und holt innovative Unternehmen nach Österreich. Im internationalen Wettbewerb braucht es attraktive Rahmenbedingungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten, um die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft weiter auszubauen. Mit den neuen Regelungen profitieren jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
„Seit der Einführung der Forschungsprämie im Jahr 2002 haben wir den Prämiensatz von 3 Prozent kontinuierlich auf 14 Prozent im Jahr 2018 angehoben. Die Forschungsprämie trägt zu mehr Arbeitsplätzen bei und rechnet sich auch für den Steuerzahler, da sie Investitionen in Österreich ankurbelt und wir damit einen spürbaren Standortvorteil im internationalen Kontext erzielen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Die FFG erstellt seit 2013 Gutachten für die Forschungsprämie und unterstützt dabei die Finanzämter als unabhängige Expertenorganisation. Die FFG überprüft in diesen Gutachten, ob inhaltlich F&E Aktivitäten vorliegen. Die Entscheidung über eine Zuerkennung einer Forschungsprämie, die Überprüfung der Bemessungsgrundlage und die Tatsachenfeststellung erfolgen durch die Finanzämter. Diese ziehen die fachliche Expertise der FFG bei Bedarf auch im weiteren Abgabeverfahren hinzu. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt seit 2013 stabil bei rund 40 Tagen.
"Die Kombination aus direkter und indirekter Förderung macht den Innovationsstandort Österreich so attraktiv. Ganz besonders freut es uns daher, dass die Finanzämter bei der Erstellung der Gutachten für die Forschungsprämie auf das Know-how und die Expertise der FFG vertrauen und wir als unabhängige Expertenorganisation dazu beitragen können, die heimischen F&E-Investitionen weiter zu stärken“, so FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner.
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