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Weitere wichtige Informationen zu den geplanten Pilotfabriken

Ausschreibung Pilotfabrik

Basierend auf den Ergebnissen der Interessensbekundungen zur Etablierung von drei Pilotfabriken Industrie 4.0 in Österreich plant das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) im Herbst 2016 eine Ausschreibung zu starten. Die Förderung dient der Stärkung der Forschungsinfrastruktur und des Transfers von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung in die wirtschaftliche Anwendung.

Charakterisierung einer Pilotfabrik

Eine Pilotfabrik ist ein realitätsnahes Modell einer Fabrik in einem Labor. An einem zentralen physischen Ort stehen reale Maschinen und Logistiksysteme (geförderte F&E Infrastruktur) als neutrale Test- und Forschungsumgebung zur Verfügung. Pilotfabriken stellen keine kommerzielle Produktion dar, sondern dienen der Erforschung, Entwicklung, dem Testen oder der Demonstration von neuen Methoden, Verfahren, Technologien oder Prozessen in einem realistischen Umfeld, ohne die laufende Produktion der involvierten Unternehmen an deren Produktionsstätten zu beeinflussen. Als gemeinsam genützte F&E Infrastruktur dient die Pilotfabrik überdies als institutionalisierter Ort Fach,- Disziplinen- oder Sektoren-übergreifender Kooperation in neutraler Umgebung sowie als idealer Standort für Aus- und Weiterbildung sowohl für Universitäten, Fachhochschulen als auch für Unternehmen. Pilotfabriken sollen ein klar erkennbares physisches Zentrum aufweisen, nach Möglichkeit aber auf bestehenden Strukturen oder regionalen Netzwerken aufbauen und diese erweitern. Eine künftige Vernetzung mehrerer Pilotfabriken zu einem Entwicklungsverbund ist ausdrücklich erwünscht und sollte beim Design berücksichtigt werden.

Die erste österreichische Pilotfabrik wird derzeit von der Technischen Universität Wien am Standort Aspern aufgebaut.

Die Hauptziele der Pilotfabriken Industrie 4.0 in 2016 sind:

  • die Stärkung anwendungsnaher, kooperativer Forschungsaktivitäten Disziplinen-übergreifend auf dem Gebiet der Produktionstechnik und der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie der IKT Integration im Kontext Industrie 4.0 sicherzustellen,
  • die Erweiterung der praxisorientierten Ausbildungsaktivitäten in der akademischen Ausbildung und in der berufsbegleitenden Weiterbildung für Unternehmen,
  • der Wissens-/Innovationstransfer zu Klein- und Mittelstandsunternehmen auf Basis eines inhaltlich und wirtschaftlich nachhaltigen Konzeptes zur Erprobung und Evaluierung neuer Technologien in ihrem Verbund, ihrer Auswirkungen auf Arbeitsorganisation und die Mensch-Maschine-Interaktion sowie zur Beschleunigung ihrer Anwendung in industriellen Anlagen, sowie
  • die Bereitstellung von Informationen für die interessierte Öffentlichkeit und deren Einbeziehung in einen konstruktiven Dialog (Open-Innovation).

 
Als Ergebnis eines breiten Konsultationsprozesses mit österreichischen Stakeholdern sollen die Pilotfabriken jeweils einen klar festgelegten thematischen Fokus und wechselseitig ein höchstmöglich komplementäres Verhältnis zueinander aufweisen. Zur Abgrenzung von den fokussierten Technologien und Anwendungsgebieten der bereits in Aufbau befindlichen Pilotfabrik der TU Wien wird eine Kurzdarstellung zur Verfügung gestellt.

In Hinblick auf die Erreichung der oben genannten Hauptziele wird eine starke und nachhaltige Verankerung in ein regionales Ökosystem angestrebt (etwa in Form von Zuschüssen, in-kind Leistungen in Bezug auf Gebäude oder Infrastrukturkosten oder regionalen Bestandsicherungskonzepten).

Die geplante Ausschreibung 2016 dient der Stärkung der Innovationskapazität der österreichischen Wirtschaft zur Bewältigung des digitalen Wandels und der Herausforderungen von Industrie 4.0. Die drei Themenfelder der auszuschreibenden Pilotfabriken lauten:

  • Schlüsseltechnologie für Industrie 4.0: Smart Integrated Electronic Based Systems

    Die Integration von smarten auf Elektronik basierten Systemen in Prozesse, Produkte und Produktionssysteme bildet das Fundament für digitale und vernetzte Produktion und produktionsnahe Dienste. Erst damit ist die digitale Transformation – der zentrale Aspekt von Industrie 4.0 – möglich. Für die Konzeption und Produktion neuartiger sensorischer Systeme, die in Zukunft ubiquitär eingesetzt, Maschinen und Prozessen neue Intelligenz und Funktionalitäten verschaffen und mit verschiedenartigen Kommunikationssystemen verbunden werden, sind spezielle Methoden und Werkzeuge erforderlich. Ebenso stellt die Integration verschiedenartiger elektronischer Komponenten zu Gesamtsystemen die Produzenten elektronischer Systeme vor Herausforderungen, die in einer Pilotfabrik zu adressieren sind.

  • Industrie 4.0: Fertigung diskreter Güter

    Österreich hat eine starke Position im Bereich der Fertigung von Stückgut. Sowohl in der Herstellung von Investitionsgütern (d.h. Komponenten und Anlagen für die Produktion) als auch von (Zwischen-)Produkten für den Endkundenmarkt. Die digitale Transformation und damit einhergehende zunehmende Anforderungen an die Produkte (z.B. individualisierte Produkte) erfordern neue Methoden und Ansätze im gesamten Produktlebenszyklus, speziell in Produktentwurf und Fertigung.

  • Industrie 4.0: Verfahrenstechnische Produktion

    Diese Pilotfabrik soll Technologien, Methoden und Herausforderungen für verfahrenstechnische Produktionsanlagen adressieren. Diese finden in einer Vielzahl von Branchen Anwendung (z.B. Papierproduktion, Chemische Industrie, Stahlerzeugung) und decken sowohl die Chargenproduktion als auch kontinuierliche Produktion ab. Nach Möglichkeit sollen generalisierbare (d.h. branchenunabhängige bzw. branchenübergreifende) Methoden und Ansätze weiter erforscht, entwickelt, schließlich demonstriert und in die Industrie transferiert werden.

Die Eckpunkte für die Förderung von Pilotfabriken sind:

  • Laufzeit Förderung: 2-3 Jahre
  • Laufzeit Monitoring: 5-10 Jahre (abhängig von der Abschreibungsdauer der Anschaffungen)
  • Förderungshöhe: max. 2,0 Mio. € aus BMVIT-Mitteln
  • Förderungsintensität: max. 50% der Gesamtprojektkosten
  • Finanzierungsmodell: Kombination aus FFG-Förderung und Eigenleistungen (z.B. aus nicht-staatlichen Mitteln der Betreiber/Trägerorganisation sowie Ko-Finanzierung durch Unternehmenspartner in-kind und/oder cash).
  • Wirtschaftliche Nutzung der Pilotfabrik ist eine Voraussetzung; eine nicht wirtschaftliche Nutzung ist jedoch nicht ausgeschlossen (Nähere Erklärungen finden sie hier).
  • Bewertung und Förderzustimmung: Anhand abgestimmter Bewertungskriterien wird im Rahmen einer internationalen Evaluierung die FFG das Auswahlverfahren durchführen und das BMVIT die besten Anträge auswählen.
  • Antragsberechtigt als Betreiber/Trägerorganisation: Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Antragsberechtigt als Partner: Unternehmen, weitere Forschungseinrichtungen, Sonstige
     

Kontakt

Dr. Margit HAAS
Dr. Margit HAAS
T 0043577555080
DI Dr. Peter KERSCHL
DI Dr. Peter KERSCHL
T 0043577555022

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