CETPartnership Joint Call 2023

Kooperative Forschungsprojekte im Rahmen der Europäischen Partnerschaft – CETP-Ausschreibung 2023
Ausschreibung offen von 20.09.2023 14:00 bis 29.03.2024 14:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Klima- und Energiefonds Europäische Kommission
Im Rahmen der zweiten Ausschreibung der Clean Energy Transition Partnership (CETP) sollen in transnationalen Konsortien Forschungs- und Innovationsprojekte zur Erreichung der Energiewende ermöglicht und unterstützt werden. Hierfür stehen national insgesamt 4,7 Millionen Euro bereit.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposals) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Sofern die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich ist, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.

ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Kurzantrag muss bis spätestens 22. November 2023, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem  eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Kurzantrag bis 24. November 2023, 12:00 Uhr MEZ im eCall

Was wird gefördert?

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung. Die Clean Energy Transition Partnership (CETP) gliedert ihre einzelnen Ausschreibungsschwerpunkte (Call Modules) in sieben Transition Initiatives (TRIs), denen gemeinsame Ziele innewohnen. Österreichische Antragsteller:innen können fünf Call Modules (CM) aus fünf dieser TRIs adressieren: 

TRI 1: Integrated Net-zero-emissions Energy System

TRI 3: Enabling Climate Neutrality with Storage Technologies, Renewable Fuels and CCU/CCS

Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Es darf nur klimaneutraler Wasserstoff zur Anwendung kommen, wie in der österreichischen Wasserstoffstrategie definiert. Für österreichische Projektbeteiligungen muss ein Bezug zu Mobilitätsanwendungen dargestellt werden und diese müssen den Zielsetzungen des Mobilitätsmasterplans 2030 gerecht werden.

TRI 5: Integrated Regional Energy Systems

TRI 6: Integrated Industrial Energy Systems

TRI 7: Integration in the Built Environment

Für das CM2023-09 stehen 2 Mio. Euro und für das CM2023-05 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Für die übrigen Call Modules (1, 8 und 10 (A/B)) stehen gemeinsam 1,2 Mio. zur Verfügung.

Die Mittel für CM2023-01, CM2023-05, CM2023-08 und CM2023-10 A/B werden durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Verfügung gestellt, jene für das CM2023-09 durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN). Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt.

Erläuterungen zu den einzelnen TRIs und CMs finden Sie in den verlinkten Websites sowie im transnationalen call text

Bitte beachten Sie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.0).

Wer wird gefördert? 

Akteurinnen und Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Israel, Italien, Kanada (Alberta), Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, UK (Schottland), USA sowie Zypern.

Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Land jedes CM fördern kann. Einen Überblick finden Sie auf der transnationalen Ausschreibungswebsite.

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung? 

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter). 

Was sind die Einreichkriterien? 

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen. Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:

  • In kooperativen F&E-Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein. 
  • Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (Kostenplan, Partner, etc.) im eCall,
  • das pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang.

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 22. November 2023, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 24. November 2023, 12:00 Uhr MEZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner, etc.) im eCall,
  • das full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 27.März 2024, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 29. März 2024, 12:00 Uhr MEZ im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im Jänner/Februar 2024 vorliegen, die der zweiten Stufe im Juni 2024. Mit der Förderentscheidung ist im Juni/Juli 2024 zu rechnen. 

Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?

Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2023-01, CM2023-05, CM2023-08 und CM2023-10 A/B trifft die Geschäftsführung der FFG die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums. Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2023-09 trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.

Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Missionen-Richtlinie).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der transnationalen Partnership-Website sowie auf der transnationalen Ausschreibungswebsite.

Neben zahlreichen transnationalen Informationsveranstaltungen möchten wir auf die transnationale Unterstützung bei der Projektpartner:innensuche hinweisen.

Präsentationen vorangegangener nationaler Informationsveranstaltungen:

Kontakt

DI Paul KUTTNER Bakk.techn.
DI Paul KUTTNER Bakk.techn.
(Ansprechpartner TRI 1, 3, 5, 6, 7 & 10)

T 0043577555069
DI Dr. Johannes FRITZER
DI Dr. Johannes FRITZER
(Ansprechpartner TRI 3)

T 0043577555032

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Ausschreibungsleitfaden

Projektbeschreibung

Die Vorlagen für das pre-proposal und für das full proposal werden auf der transnationalen Ausschreibungswebsite zur Verfügung gestellt.

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Hinweis: In der ersten Stufe der gegenständlichen Ausschreibung ist im eCall kein detaillierter Kostenplan, sondern nur eine Darstellung nach Kostenkategorien gefordert und in das entsprechende Online-Formular einzutragen.

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.