LUKE – Joint Call 2026

Linking Ukraine to the European Research Area

Im Rahmen der Ausschreibung "LUKE – Linking Ukraine to the European Research Area – Joint Funding and Capacity Building Platform for Enhanced Research and Innovation Cooperation" werden F&E-Projekte unter Beteiligung der Ukraine gefördert. Ziel ist es, die F&I Kapazitäten der Ukraine in relevanten, gemeinsam identifizierten Themen zu stärken. Das Vorhaben dient dazu, Ressourcen zu bündeln und das Innovationspotenzial der Ukraine zu erschließen. Hierfür stehen national insgesamt 600.000 Euro bereit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden transnationale kooperative F&E-Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung
Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als einstufige Ausschreibung organisiert. 

ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Förderantrag muss bis spätestens 15. Mai 2026, 23:59 Uhr CEST über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden. 

Der zusätzlich erforderliche nationale Antrag ist bis 19. Mai 2026, 12:00 Uhr CEST im eCall einzureichen. 

Zu folgenden Forschungs- und Innovationsthemen können Projektanträge eingereicht werden:

1. Energy: Sustainable and renewable energy and energy security

2. Cybersecurity: Cyber resilience of critical infrastructures and adaptive cybersecurity systems

3. Medical and health research: Telemedicine, biomedical research

3.1 Sub-topic 1: Adoption of telemedicine for remote healthcare solutions

3.2 Sub-topic 2: Innovative research on cellular signaling pathways for biomedical applications

4. Social sciences and humanities: Social reconciliation, sustainable social development, and human capital restoration

 

Bitte beachten Sie folgende Veranstaltungen zu dieser Ausschreibung:

  • Eine transnationale Informationsveranstaltung zur Ausschreibungs-Eröffnung findet am 4. März online statt. Weitere Informationen zum Event "Connecting through LUKE: Introducing Joint Call and Website” finden Sie hier.
  • Eine nationale Informationsveranstaltung, gemeinsam organisisert mit dem FWF findet am 9. März online statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
  • Ein transnationales Matchmaking Event findet am 25. März online statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an Institutionen, Organisationen und Unternehmen, aus den folgenden Ländern: Österreich, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Republik Moldau, Polen, Rumänien, Türkei und Ukraine. 

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumenten- und Kostenleitfäden (siehe Downloadcenter). 

Die maximale Förderung durch die FFG für österreichische Beteiligte in einem kooperativen F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 600.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000

Was sind die Einreichkriterien?

  • Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Leitfadens für kooperative F&E-Projekte transnational (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen.
  • Ein Projektkonsortium muss aus förderfähigen Projektpartnern aus mindestens drei verschiedenen Ländern bestehen, von denen mindestens ein Partner aus der Ukraine stammt.

Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:

  • In Abweichung zum Leitfaden für kooperative F&E-Projekte transnational muss im transnationalen Konsortium nicht zwingend ein gefördertes Unternehmen vertreten sein, damit österreichische Teilnehmer für eine Förderung durch die FFG in Frage kommen. Österreichische Unternehmen werden dennoch zur Bewerbung aufgefordert.
  • Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen dieselbe Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen.
  • Die maximale Förderung durch die FFG für österreichische Beteiligte in einem kooperativen F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 600.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Wie erfolgt die Einreichung?

Parallel zur Einreichung des gemeinsamen Antrags über das PT-Outline-Tool müssen österreichische Partner, die eine Förderung durch die FFG beantragen, denselben gemeinsamen Antrag (als PDF-Anhang) bei der FFG einreichen. Der Antrag muss über das elektronische Einreichungssystem eCall der FFG eingereicht werden. 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist für August/September 2026 geplant.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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