Was wird gefördert?
Es können Innovationslabore zum Schwerpunkt „Weiterentwicklung von Testumgebungen für automatisiertes Fahren“ eingereicht werden.
Nähere Informationen sowie ein umfassender Ausschreibungsleitfaden werden ab dem Tag der Ausschreibungsöffnung zur Verfügung gestellt.
Wer wird gefördert?
Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Ausschreibung stehen 4 Millionen EUR zur Verfügung.
Was sind die Einreichkriterien?
Bei Innovationslaboren ist nur die Betreiberorganisation förderbar. Die maximale Förderung je Projekt liegt bei 2 Millionen EUR.
Weitere Details zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Instrumentenleitfaden für Innovationslabore.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 26. April 2023, 12:00:00 Uhr erfolgt sein.
Die Einreichung eines Innovationslabors erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Wann gibt es eine Entscheidung?
Eine Förderungsentscheidung ist bis Ende Juni 2023 zu erwarten.