Projektanträge werden auf europäischer Ebene vom jeweiligen Konsortialführer eingereicht. Details siehe https://www.thcspartnership.eu/
Österreichische Förderwerber müssen verpflichtend einen FFG eCall Antrag (Organisationsdaten und Kosteninformationen) einreichen. Bei mehreren österreichischen Konsortiumsmitgliedern übernimmt eines davon die Konsortialführung auf nationaler Ebene (National Lead Partner/National Coordinator) und fungiert als Ansprechpartnerin der FFG.
Was wird gefördert?
Es werden kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf transnationaler Ebene gefördert. Kooperative F&E Projekte sind Kooperationen mehrerer Konsortiumsmitglieder, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten.
Wer wird gefördert?
Förderbar sind:
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar)
- Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungsquote variiert je nach beteiligter Organisation und Forschungskategorie:
- Für Unternehmen richtet sich die Förderungsquote nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße
- Für Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsquote nur nach der Forschungskategorie. Vorausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag
- Ist die Teilnahme der Forschungseinrichtung oder sonstigen Einrichtung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen, entsprechen die Förderungsquoten jenen der Unternehmen.
- Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgebender in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebenden – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten.
Was sind die Einreichkriterien?
Es sind transnationale sowie österreichische Einreichkriterien zu berücksichtigen. Für die transnationalen Kriterien siehe den Ausschreibungsleitfaden. Die nationalen Kriterien sind im Ausschreibungsleitfaden bzw. im Dokument National Eligibility Criteria Austria Call 2 abrufbar.
Österreichische Förderwerber müssen jedenfalls vor Einreichschluss einen FFG eCall Antrag einreichen.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Siehe Ausschreibungsdokumente
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Herbst 2024 geplant.