AI:AT – AI Factory Call 1/2026

Nationale Ko-Finanzierung

Im Rahmen der europäischen Initiative AI Factory baut die EU durch das European High Performance Computing Joint Undertaking (EuroHPC JU) eine Infrastruktur aus AI-optimierten High Performance Computern und einem umfassenden Ökosystem in mehreren teilnehmenden Staaten auf. Die vorliegende Ausschreibung ermöglicht die nationale Ko-Finanzierung für die österreichische AI Factory AI:AT in der ersten Phase. Ziel ist der Aufbau der AI Factory , die als zentrale Plattform für innovative AI-Anwendungen und Services dient. Die Förderung richtet sich an das österreichische Konsortium, das bereits eine EU-Finanzierungszusage erhalten hat.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau einer AI Factory inklusive der Konzeption des Serviceportfolios unter Einbindung relevanter Stakeholder. Ziel ist es, ein langfristiges Angebot an F&E-Serviceleistungen für verschiedene Organisationen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu schaffen. Die Leistungen an Dritte sind im Rahmen dieser Ausschreibung nicht umfasst.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, die Konsortialmitglieder des im EU-Grant Agreement festgelegten Konsortiums des Projekts "AI:AT" sind und eine Finanzierungszusage der EU erhalten haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 7,5 Mio. EUR. Die nationale Förderquote liegt bei maximal 50 % der förderbaren Kosten.

Was sind die Einreichkriterien?

Voraussetzung für die Einreichung ist ein EU-Grant Agreement für das Projekt „AI:AT“. Die weiteren Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. 

Beachten Sie das verpflichtende Vorgespräch mit der FFG bis 05.05.2026!

Einreichschluss ist der 12.05.2026, 12:00 Uhr.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das eCall-System der FFG. Alle Unterlagen müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Das Ergebnis der Formalprüfung wird innerhalb von vier Wochen nach Einreichung bekanntgegeben. Die endgültige Förderentscheidung trifft die Geschäftsführung der FFG nach positiver Evaluierung.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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