Regional Innovation Valleys – Nationale Ko-Förderung 2026

Stärkung der Innovationsleistung europäischer Regionen und ihrer Vernetzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) stellt für die nationale Ko-Förderung von Regional Innovation Valleys im Horizon Europe Programm der Europäischen Kommission (EK) 2 Mio. EUR zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an österreichische Organisationen, die als Coordinator oder Beneficiary in einem von der Europäischen Kommission positiv bewerteten RIV-Projekt tätig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Auf-, Ausbau und Betrieb von Regional Innovation Valleys.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind ausschließlich Organisationen, die als Coordinator oder Beneficiary im EK-Vertrags-Konsortium eines RIV-Projekts mit österreichischer Beteiligung tätig sind. Voraussetzung ist eine positive Evaluierung durch die Europäische Kommission im Rahmen der Ausschreibung „HORIZON-EIE-2025-02-CONNECT-02“. Zusätzlich sind ein unterzeichnetes EK-Grant-Agreement und ein Letter of Intent (LoI) der FFG mit Angabe der maximalen Förderhöhe erforderlich.

Alle förderbaren Organisationen müssen die Einreichvoraussetzungen für die Ko-Förderung gemäß Ausschreibungsleitfaden erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderquote beträgt 25% der förderbaren Kosten. Die maximale Förderhöhe je Konsortialmitglied ist einerseits durch die Höhe der von der EK genehmigten Kosten und andererseits durch die in den LoI der FFG zur Einreichberechtigung beantragten Kosten gedeckelt.

Was sind die Einreichkriterien?

Das Förderungsansuchen kann nur eingereicht werden, wenn alle Konsortialmitglieder zuvor ihre Partneranträge im eCall vollständig ausgefüllt und eingereicht haben. 

Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem Ausschreibungs-Management der FFG ist bis spätestens 10.07.2026 durchzuführen. Die Terminvereinbarung muss bis spätestens 30.06.2026 erfolgen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderentscheidung auf Basis der positiven Evaluierung durch die EK sowie der Empfehlung des Ausschreibungs-Managements nach bestandener Formalprüfung.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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