Urbane Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre interdisziplinären und Stakeholder-inclusive Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen:
Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Republik Korea, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande, Tunesien und Türkei
Bitte beachten Sie, dass ausländische Projektpartnerinnen und Projektpartner im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ihre Kosten ausschließlich durch Eigenfinanzierung und/oder durch Förderungen des betreffenden Staates abdecken können. Weitere ausländische Organisationen können als Subauftragnehmende österreichischer Partnerinnen und Partner involviert sein, jedoch nur dann, wenn sie nicht zeitgleich Partnerin bzw. Partner im Projekt sind.
Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.