Driving Urban Transitions Partnership – Joint Call 2025

Kooperative Forschungsprojekte im Rahmen der Europäischen Partnerschaft – DUT-Ausschreibung 2025

Im Rahmen der Ausschreibung 2025 der Driving Urban Transitions Partnership (DUT) sollen Städte und Gemeinden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere relevante Stakeholder transnationale Konsortien bilden. In gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Innovationsprojekten soll die urbane Transformation in den Feldern der urbanen Mobilitäts- und Energiewende bzw. Kreislaufwirtschaft ermöglicht und unterstützt werden. Hierfür stehen national 3,5 Millionen Euro bereit, wovon 2,0 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des 15-Minutes City Pathway (15mC topics 1-3) und 1,5 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des Positive Energy Districts Pathway (PED topics 1-3) entfallen. Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft Driving Urban Transitions für erfolgreiche österreichische Antragstellerinnen und Antragsteller zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt. Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposals) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Wenn die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich war, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.
ACHTUNG! Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist zudem die Antragstellung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Bitte beachten Sie die verschiedenen Ausschreibungsfristen!

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich kooperative F&E-Projekte. Für antragstellende Organisationen aus Österreich ist die Teilnahme an einem der folgenden Ausschreibungsschwerpunkte möglich:

15-Minutes City Pathway 

  • 15mC topic 1: Next steps for multimodal urban mobility, building on the travel experience
  • 15mC topic 2: Reimagining parking – transforming urban parking policies
  • 15mC topic 3: Mobility policymaking in context of radical contestation

Positive Energy Districts Pathway

  • PED topic 1: Driving a just transition: PED strategies in social and subsidised housing
  • PED topic 2: Ensuring positive socio-economic impact: PEDs in local economies and energy markets
  • PED topic 3: PEDs in urban heating and cooling strategies

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Abschnitt 2.3 „Call topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens (Call text).

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Driving Urban Transitions sind für österreichische Projektbeteiligte folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

  • Applied research / applied urban research (nationales Äquivalent: Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen)
  • Innovation / urban innovation and implementation (nationales Äquivalent: Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen) 

Bitte beachten Sie die im ergänzenden nationalen Leitfaden sowie die in den geltenden Instrumentenleitfäden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartnerinnen und Projektpartner bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.2).

Wer wird gefördert?

Urbane Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre interdisziplinären und Stakeholder-inclusive Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Republik Korea, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande, Tunesien und Türkei

Bitte beachten Sie, dass ausländische Projektpartnerinnen und Projektpartner im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ihre Kosten ausschließlich durch Eigenfinanzierung und/oder durch Förderungen des betreffenden Staates abdecken können. Weitere ausländische Organisationen können als Subauftragnehmende österreichischer Partnerinnen und Partner involviert sein, jedoch nur dann, wenn sie nicht zeitgleich Partnerin bzw. Partner im Projekt sind. 

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85% der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Instrumentenleitfaden (siehe Ausschreibungsdokumente).

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperative F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 400.000 (Industrielle Forschung) bzw. EUR 500.000 (Experimentelle Entwicklung), die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Ausschreibungsdokumente) sowie der transnationalen Ausschreibung beachten. 

  • In kooperativen F&E Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein.
  • Alle österreichischen Partner eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.

Um Vernetzung und Wissenstransfer zu ermöglichen, ist der Austausch mit den österreichischen Pionierstädten zur Nutzung von Synergien und Vermeidung von Redundanzen ein weiteres Kriterium für die Förderfähigkeit eines Projektes. Dieser Austausch wird beispielsweise durch Teilnahme an den KNS-Vernetzungstreffen stattfinden.  

  • Die mit diesem Austausch verbundenen Kosten sind förderfähig und sollten mit rund EUR 2.000 je Projektjahr kalkuliert werden.

Die Mission „Klimaneutrale Stadt“ als Querschnittsthema ermöglicht und beschleunigt die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten und Gemeinden. Diese werden als primäre Bedarfsträgerinnen mittels FTI sowie umfassenden Begleitaktivitäten dazu befähigt, Lösungen für die klimaneutrale Stadt (mit) zu entwickeln und umzusetzen. Die gegenständliche Ausschreibung unterstützt die Entwicklung innovativer urbaner Technologien und Systeminnovationen sowie die Demonstration von Quartieren zur Erreichung der Klimaneutralität Städten.

Die Einbindung einer kommunalen Partnerin oder eines kommunalen Partners aus Österreich (Gemeinde, Stadt, kommunales Unternehmen, …) wird begrüßt. 

  • Hierbei kann es sich um die Einbindung einer Projektpartnerin bzw. eines Projektpartners oder aber auch um eine Kooperationspartnerin bzw. einen Kooperationspartner – ohne Förderung durch die FFG – handeln. Ist dies der Fall, sollte spätestens in der zweiten Stufe (Full proposal) eine Interessensbekundung (LoI) der/des Kooperationspartnerin bzw. Kooperationspartners über den eCall übermittelt werden. Eine Einreichung durch (nicht geförderte) Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner im eCall ist nicht notwendig.
  • Für Konsortien, die noch keinen geeigneten Kontakt bzw. Kooperation mit einer Stadtverwaltung haben, bietet das Städtemanagement des Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR) die Möglichkeit einer Vernetzung mit den Stadtverwaltungen der österreichischen Pionierstädte. Hierfür stellt SIR ein Informationsblatt zur Verfügung, welches ausgefüllt bis zum 30.09.2025 an folgende Kontaktpersonen übermittelt werden muss:
  • Die Kontaktaufnahme mit dem SIR ist für eine Einreichung nicht erforderlich. Konsortien, die bereits in direktem Kontakt mit kommunalen Partnerinnen und Partnern stehen, können diesen weiterhin direkt aufrechterhalten. Im Falle einer Kooperation mit einer Pionierstadt ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadt erforderlich (spätestens bis 30.09.2025).

Eine detaillierte Darstellung der Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Kostenplan, Partner, …) im eCall
  • Hinweis: In der ersten Stufe der gegenständlichen Ausschreibung ist im eCall kein detaillierter Kostenplan, sondern nur eine Darstellung nach Kostenkategorien gefordert und in das entsprechende Online-Formular einzutragen.
  • das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 17. November 2025, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 19. November 2025, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner, …) im eCall
  • das Full Proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 23. April 2026, 13.00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 28. April 2026, 12.00 Uhr MESZ im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden Anfang März 2026 vorliegen, die der zweiten Stufe im Juli 2026. Mit der Förderentscheidung ist im Juli/August 2026 zu rechnen.

Die Geschäftsführung der FFG trifft die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.

LOSEK Teresa

Teresa LOSEK

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PED & Allgemeines
+43 577 55-5075 E-Mail senden
LACKNER Linda

Linda LACKNER

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PED & Allgemeines
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Dietrich LEIHS

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15mC
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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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