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IKT der Zukunft: benefit - demografischer Wandel als Chance

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
Ausschreibung offen von 16.06.2021 09:00 bis 16.09.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie startet die Ausschreibung 2021 in der Förderinitiative IKT der Zukunft: benefit – demografischer Wandel als Chance. Im Zentrum des Förderschwerpunkts benefit steht die Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen durch Forschung, Technologie und Innovation insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Durch den effektiven Einsatz der Potenziale dieses Bereiches soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gesteigert, sondern auch soziale Innovation ermöglicht werden. Den demografischen Wandel als Chance zu begreifen und zu nutzen – das ist das Ziel des Programms benefit. Dementsprechend regt benefit dazu an, Produkte, Dienstleistungen und Systeme auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln, die zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen beitragen können. In der Ausschreibung 2021 stehen Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld im Mittelpunkt.

AUSGESCHRIEBENE PROJEKTARTEN

Es wird ein Leitprojekt ausgeschrieben.

VOLUMEN

Das Budget für die Ausschreibung beträgt 2,46 Millionen Euro, wobei nach Budgetverfügbarkeit bei der Fördermittelvergabe von dem verlautbarten Budget abgewichen werden kann.

Kontakt

Mag. Dr. Gerda GEYER
Mag. Dr. Gerda GEYER
Programmleitung

T 0043577554205
Mag. Verena MUSSNIG
Mag. Verena MUSSNIG
Programm-Managerin

T 0043577555135

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Leitfäden

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

 

Antragsformulare

Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status

Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.