Publizierbare Kurzfassung
Zu Projektstart ist für Veröffentlichungen die Projektkurzfassung in englischer und deutscher Sprache im Word-Format per eCall (als ZIP-Datei) und per Email an [email protected] zu übermitteln.
Tätigkeitsberichte (Zwischenberichte und Endbericht)
Tätigkeitsberichte dienen der Beschreibung und Dokumentation der Aktivitäten der Stadt im Rahmen der Kooperation sowie der Eingabe der Kosten und Nachweise. Anzahl und Fälligkeitsdatum der Tätigkeitsberichte sind im Kooperationsvertrag festgelegt und in der Projektübersicht im eCall ersichtlich. Während der Kooperation ist jedenfalls 1x pro Jahr ein Bericht zu legen. Die Tätigkeitsberichte bilden die Grundlage für die Prüfung durch die FFG sowie die anschließende Auszahlung der Rate.
Tätigkeitsberichte sind online im eCall einzugeben und bestehen aus
- dem inhaltlichen Bericht
- Fragen zum Bericht
- dem aktualisierten Arbeitsplan
- der Kostenabrechnung
Folgende verpflichtende Anhänge zum Bericht sind im eCall hochzuladen:
- Aktualisierter Strukturplan
- Aktualisierter Ressourcenplan
- Kumulierter Ressourcenplan (siehe Vorlage im Downloadcenter)
- Bestätigung der Wirtschaftsprüfung über den reinen Kostenausgleich
Weitere Anhänge können bei Bedarf hochgeladen werden.
Publizierbarer Ergebnisbericht
Zusätzlich zum Tätigkeitsbericht ist nach Projektabschluss ein publizierbarer, barrierefreier Ergebnisbericht zu übermitteln. Dieser richtet sich an die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit und enthält die durch die öffentlich-öffentliche Kooperation gewonnenen Erkenntnisse. Der Ergebnisbericht wird auf den Webseiten www.klimaneutralestadt.at und https://www.klimafonds.gv.at/projekte/ veröffentlicht.
Bitte übermitteln Sie den publizierbaren Ergebnisbericht als PDF mittels eCall an die FFG. Für die Erstellung des barrierefreien PDFs aus dem Word-Bericht hat sich die Verwendung des Word-Plug-Ins „axesWord“ bewährt (axes4.com/de/software-services/axesword), da herkömmliche PDF-Export-Tools keine umfassende Barrierefreiheit sicherstellen. Eine Anleitung zur Erstellung barrierefreier Dokumente gibt die Website digitalbarrierefrei.at/de/umsetzen/dokumente.
Der öffentliche Dienst hat die gesetzliche Verpflichtung, seine Angebote unabhängig von der Form bzw. des Mediums barrierefrei zu gestalten (digitalbarrierefrei.at/de/verstehen/rechtlicher-rahmen). Dazu gehören u.a. Internetseiten und alle Dokumente, die zum Download angeboten werden. Sind dem/der Auftraggeber:in publizierbare Berichte vorzulegen, muss das erstellte PDF-Dokument in Bedienbarkeit, Gestaltung, Inhalt und technischer Umsetzung barrierefrei sein. Für die barrierefreie Umsetzung sind die gültigen gesetzlichen Vorgaben (nationales Recht und EU-Norm EN 301 549), die jeweils gültigen Vorgaben aus dem ISO-Standard für PDF/UA Dokumente sowie die jeweils gültigen Vorgaben gemäß WCAG mit einem Konformitätslevel von mindestens AA einzuhalten.
Die Überprüfung der Einhaltung des PDF/UA Standards hat nach den Testkriterien des Matterhorn-Protokolls der PDF Association e.V. in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Für die technische Prüfung von PDF-Dokumenten ist der PDF Accessibility Checker (PAC, access-for-all.ch/ch/pdf-werkstatt/pdf-accessibility-checker-pac.html) in der jeweils aktuellen Version heranzuziehen. Dokumente bzw. Webseiten müssen ergänzend zur technischen Prüfung jedenfalls manuell auf vollständige Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit des gesamten Inhalts geprüft werden.