Mission Klimaneutrale Stadt – Pionierstadt Ausschreibung 2025

Partnerschaft für zukunftsfähige Klein- und Mittelstädte

Der Klima- und Energiefonds und das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) haben mit der Mission „Klimaneutrale Stadt“ einen Schwerpunkt gesetzt, der das Erreichen der Klima- und Energieziele durch Forschung, Technologie und Innovation (FTI) beschleunigen wird. Pionierstädte der Partnerschaft werden zukünftig – durch beispielgebende Umsetzungen und Governance-Maßnahmen – zeigen, wie Strategien und Maßnahmen gezielt ausgerichtet werden müssen, um Klimaneutralität, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft in den Städten und Kommunen umzusetzen.

Was wird gefördert?

Förderentscheidung:

Folgende Projekte wurden von einem internationalen Bewertungsgremium als finanzierungswürdig eingestuft.

Finanzierungsentscheidung Pionier- Klein- und Mittelstädte 2025

Die Veröffentlichung von Finanzierungsentscheidungen auf der Website der FFG dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch auf Finanzierung. Alle Angaben sind überdies vorbehaltlich Tippfehler zu verstehen.

 

Gesucht werden ambitionierte Klein- und Mittelstädte (10.000 bis 50.000 Einwohner:innen), die mit dem Klima- und Energiefonds eine Partnerschaft - eine öffentlich-öffentlichen Kooperation (ÖÖK) - eingehen, um Klima-, Energie- und Umweltziele bis 2035 beschleunigt umzusetzen. Dabei muss ein integrierter An­satz berücksichtigt werden, der unterschiedliche Dimensionen wie Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Energieversorgung, nachhaltige Mobilität, Biodiversität und Bodenschutz, Ressourcenschonung und hohe baukulturelle Qualität, Green Finance sowie sozial inklusive Transforma­tionsprozesse und die Stärkung regionaler Wirtschaft adressiert.

Ambition der Pionierstädte

Folgende 3 Ambitionsniveaus sind verpflichtend anzustreben:

  1. Forschung und Umsetzung

Klimaneutralität, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft in der eigenen Stadt durch Initiierung, Begleitung und Durchführung von zumindest drei Forschungs- und Umsetzungsprojekten beschleunigen.

  1. Governance

Klimaneutralität, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft als Querschnittsthemen in der städtischen (und stadtregionalen) Governance etablieren und durch innovative Ansätze wirkungsvoll in allen relevanten Bereichen – Entscheidungen, Strategien, Prozessen, Maßnahmen und Strukturen – verankern.

  1. Lernumgebung

Klimaneutralität, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft in der Stadt konsequent verankern und diese als nationale und internationale Lernumgebung für Städte, Kommunen, Bundesländer und den Bund zu etablieren.

 

Für die Pionierstadt-Kooperationsverträge ist eine Laufzeit von 3 Jahren vorgesehen.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an österreichische Klein- und Mittelstädte (10.000 bis 50.000 Einwohner:innen) und wendet als Instrument die öffentlich-öffentliche Kooperation an.

Sowohl Pionier-Klein- und Mittelstädte, die bereits Teil der Mission „Klimaneutrale Stadt“ sind, als auch weitere Städte mit vergleichbaren strategischen Vorarbeiten sind antragsberechtigt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung der Städte der Pionierstadt-Partnerschaft erfolgt in Form eines Finanztransfers und beträgt maximal € 500.000 pro Stadt. Die angefallenen Kosten werden zu 100% ausgeglichen (kostendeckend, ohne Gewinnaufschlag).

Für diese Ausschreibung stehen € 3,6 Millionen EUR zur Verfügung. Das Budget des Klima- und Energiefonds stammt aus dem Jahresprogramm 2024, angestrebt ist eine Erhöhung des Fördervolumens mit zusätzlichen Mitteln aus dem noch zu genehmigenden Jahresprogramm 2025 des Klima- und Energiefonds.

Was sind die Einreichkriterien?

Die genauen Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. Sämtliche Dokumente finden Sie im Bereich Ausschreibungsdokumente weiter unten auf dieser Seite. 

Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit FFG und Klima- und Energiefonds hat bis  23.10.2025 zu erfolgen. 

Am 03.07.25 von 13:00-14:00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung zur Ausschreibung statt.

Präsentation der Online-Infoveranstaltung zur Ausschreibung

Aufzeichnung der Online-Infoveranstaltung zur Ausschreibung

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. 

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen. 

Als Teil der Einreichung wird auch ein kurzes Video verlangt. Das Video dient der Darstellung der Motivation und des Commitments der Stadt (sowohl der politischen Entscheidungsträger:innen als auch der Zuständigen aus der Verwaltung).

Verpflichtende Anhänge

Folgende verpflichtende Anhänge sind zusätzlich im eCall hochzuladen:

  • Gemeinderatsbeschluss
  • Letter of Intent (LOI) Bundesland
  • Klimaneutralitätsfahrplan (o.ä. Strategie der Stadt)
  • Strukturplan
  • Ressourcenplan

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Das Evaluierungsergebnis liegt voraussichtlich im Dezember 2025 vor.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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