Breitband Austria 2020 Backhaul

Modernisierung bestehender Backhaul-Anbindungen sowie Aufbau und Anbindung neuer Mobilfunkbasisstationen
BB2020 Backhaul

Durch die Modernisierung bestehender Backhaul-Einrichtungen, sowie Aufbau und Anbindung neuer Mobilfunkbasisstationen, sollen bestehende oder künftig zu errichtende "Next Generation Access"-Netze (NGA-Netze) mit ausreichender Kapazität versorgt werden können. Die auf Kupfer- bzw. Koaxial-Leitungen oder Funk basierenden Anbindungen (Points of Presence, PoP) von Insellösungen, Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen sind derart aufzurüsten, dass ultraschnelle Breitband-Hochleistungszugänge ermöglicht werden.

 

Die Anforderungen im Überblick
Fördergebiet
Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge verfügbar sind. Das förderbare Gebiet ist abrufbar unter www.breitbandfoerderung.at.
Wer ist förderbar?
  • Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
Was ist förderbar?
 
Investitionsvorhaben zum Ausbau hochleistungsfähiger Backhaul- Anbindungen von Insellösungen, bestehenden und neuen Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen, durch die Lücken im Hinblick auf die flächendeckende Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen geschlossen werden..
Anforderungen an die geförderten Projekte
Modernisierung bestehender Backhaul-Anbindungen sowie Aufbau und Anbindung neuer Mobilfunkbasisstationen, damit bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgt werden können (symmetrische Datenübertragungsraten von mehreren Gbit/s). Die Umsetzung des Projektes darf ohne Förderung nicht möglich sein und muss mit Förderung finanziell gesichert sein.
Förderbare Kosten
  • Investitionskosten für die passive Infrastruktur
  • Investitionsbezogene Eigenleistungen
Projektlaufzeit
Maximal drei Jahre
Förderungsbetrag
Mindestens 10.000 Euro Förderbetrag pro Projekt. Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets der jeweiligen NUTS3-Region bestimmt.
Förderungsquote
Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten. Mindestens 25 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BML - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
Was wird gefördert Gefördert werden Investitionsvorhaben betreffend den Ausbau hochleistungsfähiger Backhaul-Anbindungen von Insellösungen, bestehende und neue Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen, durch die Lücken im Hinblick auf die flächendeckende Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen geschlossen werden.
Min. / max. Förderung Mind. 10.000 Euro Förderbetrag pro Projekt / Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets der jeweiligen NUTS3-Region bestimmt
Welche Kosten werden gefördert? Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und nur in jenem Ausmaß, in dem sie zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforderlich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderzeitraums laut Fördervertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Min. / max. Laufzeit 0 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 22.12.2015 - laufend

Kontakt

 

bei der FFG:

 

im Breitbandbüro des BMLRT (Erstberatung):
Telefon: +43 1 71100
breitbandbuero@bmlrt.gv.at
breitbandfoerderung.gv.at