Das Mindestkonsortium besteht aus zwei unabhängigen Organisationen aus den an der Eureka-Ausschreibung beteiligten Ländern.
In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:
1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in
- Antrag stellt das Unternehmen im eCall
- bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung
2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)
- Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partner:innenantrag die Forschungseinrichtung im eCall
- Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.
Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.