Eureka GlobalStars-Ausschreibung mit Japan 2025/26

Multilaterale Eureka-Ausschreibung

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks ist von 14. Oktober 2025 bis 21. Jänner 2026 eine themenoffene GlobalStars-Ausschreibung mit Japan für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet. Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt über das FFG-Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen.

Was wird gefördert?

Details zur Ausschreibung finden Sie auf der internationalen Eureka-Webseite.
Im Rahmen der nationalen Ausschreibung wird in erster Linie themenoffene, marktorientierte Forschung in Form der Experimentellen Entwicklung (Technology Readiness Level 5–7) gefördert.
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen sind den entsprechenden Ausschreibungsdokumenten im Downloadbereich dieser Seite zu entnehmen (Ausschreibungsleitfaden, Instrumentenleitfaden, Kostenleitfaden).

Wer wird gefördert?

An der Ausschreibung beteiligte Länder sind Österreich, Belgien (Flandern), Kanada, Dänemark, Frankreich, Israel, Japan, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Singapur, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, UK.
Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und Japan. 
Die Förderung der an einem Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Dabei gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget.

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:

1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in

  • Antrag stellt das Unternehmen im eCall
  • bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung

2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)

  • Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partnerantrag die Forschungseinrichtung im eCall
  • Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.

Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Kondititionen Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Organisationstyp.

  • Kleine Unternehmen erhalten max. 60% der förderbaren Kosten,
  • Mittlere Unternehmen max. 50% und
  • Große Unternehmen max. 40%.
  • Bei der Durchführung als Unternehmensprojekt, wobei die Forschungseinrichtung als Subauftragnehmer:in teilnimmt, wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtung entsprechend der Gesamtprojektförderung abgedeckt. Die Drittkosten dürfen nicht mehr als 50% der Projektgesamtkosten betragen.
  • Bei der Durchführung als Konsortialprojekt wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen mit 50 % Zuschuss berücksichtigt.

Was sind die Einreichkriterien?

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung fördert die FFG experimentelle Entwicklungstätigkeiten österreichischer Organisationen. Die Evaluation des österreichischen Projektteils erfolgt durch interne Expert:innen. Das Projekt muss die Eureka Kriterien sowie die nationalen Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden (siehe unten) erfüllen. 

Hier ein Überblick:

Ausschreibungskriterien: 

  • Diese Globalstars Ausschreibung ist themenoffen, Technologien im Zusammenhang mit Kernkraft und Arzneimittelforschung sind jedoch von der Ausschreibung ausgeschlossen!
  • Die Finanzierung erfolgt über die nationalen Förderagenturen bzw. Ministerien. Im Rahmen dieser Ausschreibung stellt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) insgesamt 1,5 Mio. Euro zur Förderung österreichischer Kooperationsprojekte mit japanischen Partnern bereit.

Eureka Kriterien: 

  • Ihr Projekt muss auf die Forschung oder Entwicklung eines innovativen Produkts, Prozesses oder einer Dienstleistung ausgerichtet sein – mit dem Ziel, die Projektergebnisse zu kommerzialisieren.
  • Ihr Projekt muss einem zivilen Zweck dienen.
  • Ihr Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Rechtspersonen bestehen – einer aus Japan und mindestens einer weiteren aus einem der in diesem Call genannten Eureka-Länder.
  • Keine einzelne Organisation oder ein einzelnes Land darf für mehr als 70 % des Projektbudgets verantwortlich sein.
  • Die Projektdauer muss zwischen 12 und 36 Monaten liegen.
  • Vor Projektbeginn müssen die Teilnehmenden eine Konsortialvereinbarung über die Durchführung des Projekts und die Verwertung der Projektergebnisse unterzeichnen. Diese Vereinbarung ist nach Mitteilung der Evaluierungsergebnisse und vor Beginn der Projektaktivitäten an die jeweiligen nationalen Förderagenturen zu übermitteln.
     

Wie erfolgt die Einreichung?

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 21. Jänner 2026, muss der internationale Eureka-Antrag mittels Online-Maske übermittelt werden. Ein Leitfaden zu diesem Tool steht zur Verfügung.

Zusätzlich zur Eureka-Antragstellung müssen österreichische Teilnehmer:innen einen separaten nationalen Antrag einreichen: Bis 21. Jänner 2026 ist verpflichtend auch der nationale Antrag via eCall zu stellen. 

Sie finden den Ausschreibungsleitfaden und den zugehörigen Instrumentenleitfaden im Download dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Eureka-Büro der FFG.

Für österreichische Antragsteller:innen findet am 29. Oktober 2025 von 11:00-12:30 Uhr ein Webinar statt. Eine Registrierung ist erforderlich.

Für die Ausschreibung wird ein virtueller Marktplatz eingerichtet, über den Sie b2b-Meetings mit anderen Teilnehmer:innen vereinbaren können. Nutzen Sie die Gelegenheit, Partner in Japan zu finden und Projektmöglichkeiten zu diskutieren.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Ergebnisse dieser Globalstars Ausschreibung werden voraussichtlich am 27. April 2026 bekanntgegeben. Die Projekte können ab dem 1. Juli 2026 beginnen.

WALCH Michael

Michael WALCH

Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 55-4901 +43 664 8 83884-66 E-Mail senden

Weitere Angebote

97 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.