Eureka LinkUp Call: Regionen vernetzen – Innovation vorantreiben

Transnationale themenoffene Ausschreibung Kooperative F&E-Projekte

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks ist von 26. Mai bis 10. September 2025 eine transnationale (Albanien, Montenegro, Österreich, Serbien, Slowenien und Türkei) themenoffene Ausschreibung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte geplant. Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen.

Was wird gefördert?

Details zur Ausschreibung finden Sie auf der internationalen Eureka-Webseite.

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung wird primär themenunabhängige marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung" (Technology Readiness Level 5-7) gefördert. Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.

Am 16. Juni organisiert Eureka ein Webinar zur Ausschreibung (in englischer Sprache), eine Registrierung ist erforderlich.

Für die Ausschreibung wurde auch ein virtueller Marktplatz eingerichtet, über den Sie b2b-Meetings mit anderen Teilnehmer:innen vereinbaren können. Nutzen Sie die Gelegenheit, Partner für diese Ausschreibung zu finden und Projektmöglichkeiten zu diskutieren.

Wer wird gefördert?

An der Ausschreibung beteiligte Länder sind Österreich, Albanien, Montenegro, Serbien, Slowenien und Türkei Das Mindestkonsortium besteht aus zwei unabhängigen Organisationen aus den beteiligten Ländern.

Die Förderung der an einem Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Dabei gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget. 

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt, mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:

1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in

  • Antrag stellt das Unternehmen im eCall
  • bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung

2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)

  • Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partnerantrag die Forschungseinrichtung im eCall
  • Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.

Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Organisationstyp.

  • Kleine Unternehmen erhalten max. 60% der förderbaren Kosten,
  • Mittlere Unternehmen max. 50% und
  • Große Unternehmen max. 40%.

Bei der Durchführung als Unternehmensprojekt, wobei die Forschungseinrichtung als Subauftragnehmer:in teilnimmt, wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtung entsprechend der Gesamtprojektförderung abgedeckt. Die Drittkosten dürfen nicht mehr als 50% der Projektgesamtkosten betragen. 

Bei der Durchführung als Konsortialprojekt wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen mit 50 % Zuschuss berücksichtigt.

Was sind die Einreichkriterien?

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung fördert die FFG experimentelle Entwicklungstätigkeiten österreichischer Organisationen. Die Evaluation des österreichischen Projektteils erfolgt durch interne Expert:innen. 

Das Projekt muss die Eureka Kriterien sowie die nationalen Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden erfüllen. Zusätzlich zur Eureka-Antragstellung müssen österreichische Teilnehmer:innen einen separaten nationalen Antrag über eCall einreichen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 10. September 2025, muss der internationale Eureka-Antrag mittels Online-Maske übermittelt werden. Ein Leitfaden zu diesem Tool steht zur Verfügung.

Bis 12. September 2025 ist verpflichtend zusätzlich zum Eureka-Antrag der nationale Antrag via eCall zu stellen. Sie finden den Ausschreibungsleitfaden und den zugehörigen Instrumentenleitfaden im Download dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Eureka-Büro der FFG.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Ausschreibung sind Ende 2025 zu erwarten.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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