Eureka GlobalStars-Ausschreibung mit Taiwan 2026

Multilaterale Eureka-Ausschreibung

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks ist von 20. April bis 15. September eine themenoffene GlobalStars-Ausschreibung mit Taiwan für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet. Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt über das FFG-Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen. Für österreichische Projektpartner steht bei dieser Ausschreibung 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Achtung Änderung Ausschreibung: Alle Eureka Anträge, inklusive Fortsetzungen, müssen im eCall unter "Basisprogramm: Eureka Kooperation" eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka-Webseite.
Im Rahmen der nationalen Ausschreibung wird in erster Linie themenoffene, marktorientierte Forschung in Form der Experimentellen Entwicklung (Technology Readiness Level 5–7) gefördert.
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen sind den entsprechenden Ausschreibungsdokumenten im Downloadbereich dieser Seite zu entnehmen (Ausschreibungsleitfaden, Instrumentenleitfaden, Kostenleitfaden).

Wer wird gefördert?

Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und Taiwan.  
Die Förderung der an einem Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Dabei gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget.

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:

1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in

  • Antrag stellt das Unternehmen im eCall
  • bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung

2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)

  • Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partnerantrag die Forschungseinrichtung im eCall
  • Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.

Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung der österreichischen Partner erfolgt über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Kondititionen Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Organisationstyp.

  • Kleine Unternehmen erhalten max. 60% der förderbaren Kosten,
  • Mittlere Unternehmen max. 50% und
  • Große Unternehmen max. 40%.
  • Bei der Durchführung als Unternehmensprojekt, wobei die Forschungseinrichtung als Subauftragnehmer:in teilnimmt, wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtung entsprechend der Gesamtprojektförderung abgedeckt. Die Drittkosten dürfen nicht mehr als 50% der Projektgesamtkosten betragen.
  • Bei der Durchführung als Konsortialprojekt wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen mit 50 % Zuschuss berücksichtigt.

Was sind die Einreichkriterien?

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung fördert die FFG experimentelle Entwicklungstätigkeiten österreichischer Organisationen. Die Evaluation des österreichischen Projektteils erfolgt durch interne Expert:innen. Das Projekt muss die Eureka Kriterien sowie die nationalen Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden (siehe unten) erfüllen. 

Hier ein Überblick:

Ausschreibungskriterien: 

  • Die Finanzierung erfolgt über die nationalen Förderagenturen bzw. Ministerien. Im Rahmen dieser Ausschreibung stellt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) insgesamt 1 Mio. Euro zur Förderung österreichischer Kooperationsprojekte mit Partnern aus Taiwan bereit.

Eureka Kriterien: 

  • Ihr Projekt muss auf die Forschung oder Entwicklung eines innovativen Produkts, Prozesses oder einer Dienstleistung ausgerichtet sein – mit dem Ziel, die Projektergebnisse zu kommerzialisieren.
  • Ihr Projekt muss einem zivilen Zweck dienen.
  • Ihr Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Rechtspersonen bestehen – einer aus Taiwan und mindestens einer weiteren aus einem der in diesem Call beteiligten Eureka-Länder.
  • Keine einzelne Organisation oder ein einzelnes Land darf für mehr als 70 % des Projektbudgets verantwortlich sein.
  • Die Projektdauer muss zwischen 12 und 36 Monaten liegen.
  • Vor Projektbeginn müssen die Teilnehmenden eine Konsortialvereinbarung über die Durchführung des Projekts und die Verwertung der Projektergebnisse unterzeichnen. Diese Vereinbarung ist nach Mitteilung der Evaluierungsergebnisse und vor Beginn der Projektaktivitäten an die jeweiligen nationalen Förderagenturen zu übermitteln.
     

Wie erfolgt die Einreichung?

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 15. September 2026, muss der internationale Eureka-Antrag mittels Online-Maske übermittelt werden. Ein Leitfaden zu diesem Tool steht zur Verfügung.

Zusätzlich zur Eureka-Antragstellung müssen österreichische Teilnehmer:innen einen separaten nationalen Antrag einreichen: Bis 16. September 2026 ist verpflichtend auch der nationale Antrag via eCall zu stellen. 

Sie finden den Ausschreibungsleitfaden und den zugehörigen Instrumentenleitfaden im Download dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Eureka-Büro der FFG.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Ergebnisse dieser Globalstars Ausschreibung werden voraussichtlich im März 2027 bekanntgegeben. Die Projekte können ab April 2027 beginnen.

WALCH Michael

Michael WALCH

Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 55-4901 +43 664 8 83884-66 E-Mail senden
DUNKEL Monika

Monika DUNKEL

Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 55-4906 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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