Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und Taiwan.
Die Förderung der an einem Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Dabei gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget.
In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:
1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in
- Antrag stellt das Unternehmen im eCall
- bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung
2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)
- Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partnerantrag die Forschungseinrichtung im eCall
- Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.
Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.