An der Ausschreibung beteiligte Länder sind Österreich, Belgien (Flandern), Belgien (Wallonien), Dänemark, Finnland, Frankreich, Portugal, Südafrika, Spanien, Türkei, Ukraine. Das Mindestkonsortium besteht aus zwei unabhängigen Organisation aus den beteiligten Ländern.
In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:
1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in
- Antrag stellt das Unternehmen im eCall
- bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung
2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)
- Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partnerantrag die Forschungseinrichtung im eCall
- Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.
Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.