Quantentechnologie-Ausschreibung für Eureka-Projekte 2026

Kooperative F&E-Projekte zum Thema Quantentechnologien im Rahmen des Eureka-Netzwerks

Für 2026 ist eine Ausschreibung im Bereich Quantentechnologie mit einem Budget von 1,3 Mio. Euro für österreichische Partner in Eureka-Projekten geöffnet. Die nationale Einreichungen ist für internationale F&E Projekte geöffnet die im Eureka Open Call for Network Projects oder bei Eureka Cluster Calls eingereicht wurden.
Achtung Änderung Ausschreibung: Alle Eureka Anträge, inklusive Fortsetzungen, müssen im eCall unter "Basisprogramm: Eureka Kooperation" eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Eureka Projekte können beim Eureka Open call for Network Projects oder bei Ausschreibungen der Eureka-Cluster eingereicht werden.

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung werden ausschließlich Eureka-Projekte zum Thema Quantentechnologie gefördert. Unterstützt wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung". Ausführliche Informationen zu den Anforderungen sind den entsprechenden Ausschreibungsdokumenten im Downloadbereich dieser Seite zu entnehmen (Ausschreibungsleitfaden, Instrumentenleitfaden, Kostenleitfaden). 
 

Wer wird gefördert?

Das Mindestkonsortium besteht aus zwei unabhängigen Organisationen aus zwei Ländern des Eureka-Netzwerks.

In Österreich sind alle Unternehmen einreichberechtigt mit Kooperationsmöglichkeiten für Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind grundsätzlich zwei Antragsvarianten möglich:

1. Durchführung als Unternehmensprojekt, Forschungseinrichtung ist Subauftragnehmer:in

  • Antrag stellt das Unternehmen im eCall
  • bei Einreichung erforderlich: Angebot als Anhang über Forschungsdienstleistung

2. Durchführung als Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (Konsortialprojekt)

  • Hauptantrag stellt das Unternehmen und den Partnerantrag die Forschungseinrichtung im eCall
  • Kooperationsvereinbarung zu einer „wirksamen Zusammenarbeit" wird abgeschlossen.

Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.

Insbesondere plant der Eureka Cluster Xecs für Juni 2026 den Start einer Ausschreibung in den Bereichen Quantum Sensing, Quantum Metrology, Quantum Communication & Cybersecurity, und Enabling Electronic Components and Systems für Quantum Computing. Ein passendes Matchmaking Event ist in Planung rund um die Xecs PO Days vom 6. - 7. Oktober 2026 in Wien. Weitere Details folgen in Kürze.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung steht ein Budget von 1,3 Mio, Euro Euro für Projekte zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Projekte in Österreich können eine Förderung von bis zu 700.000 Euro erhalten, die Förderintensität orientiert sich am jeweiligen Organisationstyp:

  • Kleine Unternehmen erhalten max. 60% der förderbaren Kosten,
  • Mittlere Unternehmen max. 50% und
  • Große Unternehmen max. 40%
  • Bei der Durchführung als Unternehmensprojekt, wobei die Forschungseinrichtung als Subauftragnehmer:in teilnimmt, wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtung entsprechend der Gesamtprojektförderung abgedeckt. Die Drittkosten dürfen nicht mehr als 50% der Projektgesamtkosten betragen.
  • Bei der Durchführung als Konsortialprojekt wird der Kostenanteil der Forschungseinrichtungen mit 50 % Zuschuss berücksichtigt.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Förderung der an einem Projekt beteiligten Organisationen erfolgt jeweils durch die zuständige Förderagentur des entsprechenden Landes. Dabei gelten die nationalen Gesetze, Vorschriften, Verfahren sowie das jeweils verfügbare Budget. 

Gefördert werden ausschließlich Eureka-Projekte, bei denen eine Förderentscheidung aller internationalen Partner bis spätestens 30. Juni 2027 um 12:00 Uhr durch alle Förderagenturen der beteiligten Partner vorliegt. Das Konsortium des Eureka-Projekts ist für die entsprechende Planung der Timeline verantwortlich.

Eureka-Kriterien:

  • Ihr Projekt muss auf die Forschung oder Entwicklung eines innovativen Produkts, Prozesses oder einer Dienstleistung ausgerichtet sein – mit dem Ziel, die Projektergebnisse zu kommerzialisieren.
  • Ihr Projekt muss einem zivilen Zweck dienen.
  • Ihr Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Organisationen bestehen, aus zwei Ländern des Eureka Netzwerks
  • Keine einzelne Organisation und kein einzelnes Land darf für mehr als 70 % des Projektbudgets verantwortlich sein.
  • Die Projektdauer muss zwischen 12 und 36 Monaten liegen.
  • Zusätzlich müssen die Teilnehmenden eine Konsortialvereinbarung über die Durchführung des Projekts und die Verwertung der Projektergebnisse unterzeichnen. Diese Vereinbarung ist nach Mitteilung der Evaluierungsergebnisse und vor Beginn der Projektaktivitäten an die jeweiligen nationalen Förderagenturen zu übermitteln.

Wie erfolgt die Einreichung?

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 1. Februar 2027 um 12:00 Uhr, sind sowohl der internationale Eureka-Antrag als auch der nationale Antrag für österreichische Partner verpflichtend einzureichen.

Der internationale Eureka-Antrag ist für ein Eureka Netzwerkprojekt über die Eureka Einreichplattform SmartSimple abzugeben, oder bei einem Eureka Cluster-Projekt über ein Einreichportal der Eureka-Cluster. 

Der nationale Antrag ist über eCall abzugeben (eCall Ausschreibung: "Basisprogramm: Eureka Kooperation"). Sie finden den Ausschreibungsleitfaden und den zugehörigen Instrumentenleitfaden im Downloadbereich dieser Seite.

Hinweis: Der Langtitel des Basisprogramm-Antrags muss zwingend wie folgt lauten: "Eureka Quantum 2026 Projekttitel". Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel und das gleiche Projektakronym enthält wie der internationale Eureka-Antrag.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Eureka-Büro der FFG.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der nationalen Evaluierung werden nach der 163. Beiratssitzung im Mai 2027 bekanntgegeben, die Förderentscheidung aller internationalen Partner müssen bis 30. Juni 2027 um 12:00 vorliegen um eine Förderung zu ermöglichen.

WALCH Michael

Michael WALCH

Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 55-4901 +43 664 8 83884-66 E-Mail senden
DUNKEL Monika

Monika DUNKEL

Nationale Kontaktstelle
Eureka
+43 577 55-4906 E-Mail senden

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