Certificate on the Financial Statements (CFS) in Horizon Europe

Erreicht oder übersteigt die EU-Förderung pro Beneficiary eine bestimmte Summe, so muss mit der Endabrechnung ein Prüfzertifikat eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüferin ("Certificate on the Financial Statements" (CFS)) eingereicht werden. Die Kosten für dieses verpflichtende CFS sind als „Sonstige Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen“ (Kategorie C.3) förderfähig und müssen daher auch vor Projektbeginn in der Antragsphase budgetiert werden.

Wann muss ein CFS erstellt werden?

Ein CFS ist für alle Beneficiaries verpflichtend, deren Förderung für die gesamte Projektlaufzeit den Schwellenwert von 430.000 Euro erreicht oder überschreitet. Die Prüfung ist von jedem Beneficiary für sich selbst durchzuführen und basiert auf der beantragten Gesamtförderung anhand aller Kosten des Beneficiary (inklusive der 25%-Pauschale für die indirekten Kosten sowie unter Berücksichtigung der individuellen Förderquote). Dasselbe gilt auch für "Affiliated Entities", die diese Prüfung unabhängig vom Beneficiary ebenfalls durchzuführen haben.

Ein verpflichtendes CFS ist einmalig über die gesamte Projektlaufzeit zu erstellen. Alternativ kann man auch mehrere CFS während der Projektlaufzeit (z.B. pro Berichtsperiode) erstellen lassen. Die Einreichung und Abrechnung erfolgt in beiden Fällen erst zu Projektende (gemeinsam mit dem Endbericht).
 

Was wird geprüft?

Geprüft wird, ob die abgerechneten tatsächlichen Kosten sowie allfällige „unit costs“, die anhand der üblichen Praxis des Beneficiary berechnet wurden, die Kriterien des Grant Agreement (GA) erfüllen. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten Prüfschritten, die in der Vorlage der EU-Kommission beschrieben sind.

Kosten, die bereits im Vorfeld durch die EU-Kommission geprüft wurden, sind nicht erneut zu prüfen.
 

Von wem kann ein CFS erstellt werden?

Ein CFS kann von jedem/r Wirtschaftsprüfer:in in Europa erstellt werden. 

Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen bietet eine Suchfunktion für Österreich.
 

Wie läuft die CFS-Erstellung ab?

Das CFS muss von einem/r Wirtschaftsprüfer:in nach den Vorgaben der Vorlage der EU-Kommission erstellt werden. Die Vorlage besteht aus den „Terms of Reference“ (Muster für den Vertrag zwischen dem Beneficiary/der Affiliated Entity und der Wirtschaftsprüfungskanzlei) und dem eigentlichen Muster für den Prüfbericht. Der/Die Wirtschaftsprüfer:in vermerkt allfällige Unregelmäßigkeiten und Fehler in der Projektabrechnung im Prüfbericht. Die Entscheidung über die Konsequenzen von Fehlern liegt immer bei der EU-Kommission/Förderagentur.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611