Interne Leistungsverrechnung in Horizon Europe

Bei der internen Leistungsverrechnung verrechnet ein Beneficiary Kosten für selbst hergestellte oder selbst für das Projekt zur Verfügung gestellte Waren und Dienstleistungen.

Sofern Kosten für interne Leistungsverrechnung explizit im Ausschreibungstext als förderfähig genannt sind, können diese im Projekt abgerechnet werden.

Die Be- und Abrechnung erfolgt anhand der üblichen Kostenrechnungspraxis des Beneficiary als Stückkosten ("unit costs"). Für die Berechnung müssen die tatsächlichen, in der internen Buchhaltung des Beneficiary angeführten Kosten herangezogen werden. Diese Kosten müssen entweder direkt oder auf Basis von Kostenträgern zugeordnet werden.

Tatsächliche Kosten dürfen anhand von budgetierten oder geschätzten Elementen angepasst werden, sofern dies für die Berechnung der Kosten relevant und gerechtfertigt ist und auf objektiven und verifizierbaren Informationen beruht.

Die Kosten für interne Leistungsverrechnung werden nicht für die Berechnung der 25%-Pauschale der indirekten Kosten berücksichtigt. Stattdessen ist es jedoch möglich, tatsächliche indirekte Kosten bei der Berechnung der Stückkosten mit einzubeziehen.

Die Verwendung der verrechneten Leistungen für das Projekt und die Nutzungszeit müssen dokumentiert sein. Eine "interne Rechnung" ist nicht zwingend notwendig, allerdings muss der Beneficiary die Aufzeichnungen über die Berechnungsmethode (die auch Teil der üblichen Kostenrechnungspraxis des Beneficiary sein muss) führen.

Bitte beachten Sie auch, dass intern verrechnete Personalkosten nach den Horizon Europe-Regeln zu berechnen sind und für die betroffenen Mitarbeiter:innen entsprechend EU-konforme Nachweise (d.h. Declarations und/oder Zeitaufzeichnungen) zu führen sind.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

BAUMGARTNER Martin
Mag. Martin BAUMGARTNER
+43 577 554 008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
+43 577 554 009 E-Mail senden

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