Konsortialvertrag in Horizon Europe

Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement, CA) regelt die Rechte und Pflichten der Projektpartner:innen untereinander. Er enthält etwa Bestimmungen zur konsortiumsinternen Organisation und Entscheidungsfindung, zu finanziellen Fragen und zum Umgang mit geistigem Eigentum. Für die meisten Projekte ist der Abschluss eines CA verpflichtend. Er sollte vor dem Grant Agreement (GA) unterzeichnet werden.

Die Erstellung des CA liegt in der alleinigen Verantwortung des Konsortiums und ist ein privatrechtlicher Vertrag, in den die EU-Kommission in keiner Weise involviert ist. In diesem Vertrag können die Projektpartner:innen die Regelungen des GA ergänzen und dort, wo das durch "Default-Regelungen" ausdrücklich vorgesehen ist, auch ändern. Das CA darf dem GA aber nie widersprechen. Daher sind auch die Angaben, die die Projektpartner:innen in der Description of the Action (Annex 1 des GA) gemacht haben, für das CA bindend.

 
Folgende Themenbereiche werden typischerweise in CAs geregelt:
  • Allgemeine Bestimmungen: Definitionen, Inkrafttreten, Vertragsdauer, anwendbares Recht (häufig: belgisches Recht) etc.
  • Pflichten der Vertragspartner:innen: Einhaltung von Deadlines für Deliverables und Berichte, Informationspflichten, Teilnahme an Meetings etc. sowie Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Interne Organisation und Entscheidungsfindung: Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien (angepasst an die Größe des Konsortiums), Meetings, Abstimmungsregeln etc.
  • Finanzielle Bestimmungen: Aufteilung der Förderung und Weiterleitung an die Partner:innen (z.B. ratenweise Auszahlung der Vorfinanzierung), Umgang mit Einnahmen und finanziellen Verlusten etc.
  • Bestimmungen zum Umgang mit geistigem Eigentum
  • Sonstiges: Haftungsfragen, Verschwiegenheitspflicht, Streitbeilegung etc.
 
Für die Erstellung des CA wird in den meisten Fällen ein Mustervertrag (z.B. DESCA, MCARD-HEU, EUCAR) verwendet und entsprechend an das jeweilige Projekt angepasst.
Die DESCA Core Group hat eine Version mit Fokus auf "Associated Partners" veröffentlicht.
 
Die Kosten für die Erstellung des CA sind nicht förderfähig, wohl aber Kosten für eine allfällige Überarbeitung während der Projektlaufzeit.



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Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

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Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

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