Beitrag zum MIM
Zu Beginn eines Projekts werden in der Regel 5% bis 8 % der maximalen EU-Förderung (siehe Data Sheet des Fördervertrages) von der Vorfinanzierung abgezogen und als Beitrag in den MIM eingezahlt. Sofern der MIM während der Projektlaufzeit nicht in Anspruch genommen wird, wird dieser einbehaltene Betrag am Projektende (über die Schlusszahlung) an das Konsortium ausbezahlt.
Wann interveniert der MIM?
Grundsätzlich gilt: Jeder Beneficiary haftet nur für seine eigenen Verbindlichkeiten gegenüber der EU-Kommission. Der MIM greift nur in klar definierten Ausnahmefällen ein. Er wird nur aktiv, wenn offene Forderungen der EU-Kommission/Förderagentur vom Konsortium nicht beglichen werden können.
Während der Projektlaufzeit
Der MIM kann eingreifen, wenn:
- ein Beneficiary aus dem Projekt ausscheidet und
- zu viel erhaltene Mittel nicht zurückzahlt/nicht zurückzahlen kann
Nach Projektende
Der MIM greift, wenn:
- im Rahmen der Schlusszahlung eine Rückforderung durch die EU-Kommission entsteht (z.B. aufgrund zu viel erhaltener Förderung), und
- diese Rückforderung vom Konsortium bzw. den betroffenen Beneficiaries nicht beglichen wird
In diesem Fall übernimmt der MIM die offene Forderung gegenüber der EU-Kommission.
Wann interveniert der MIM nicht?
Der MIM deckt keine konsortiumsinternen finanziellen Konflikte ab, wie z.B. Ein Beneficiary erfüllt seine Verpflichtungen nicht und zahlt erhaltene Mittel nicht zurück, bleibt aber im Projekt; Rückforderungen oder Umverteilungen innerhalb des Konsortiums (z.B. zwischen Beneficiaries), ohne dass eine Forderung der EU besteht.
In solchen Fällen müssen die Projektpartner:innen eigenständig Lösungen finden – typischerweise auf Basis des Konsortialvertrags.
Praktische Hinweise
- Der MIM reduziert das Risiko für einzelne Beneficiaries gegenüber der EU-Kommission, ersetzt aber keine internen Absicherungen im Konsortium.
- Klare Regelungen im Konsortialvertrag (z.B. zu Haftung und Rückforderungen) bleiben daher wesentlich.
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