Fördervertrag in Horizon Europe

Der Fördervertrag (engl. Grant Agreement (GA)) ist der Fördervertrag zwischen der Europäischen Kommission (bzw. Förderagentur) und den Projektteilnehmenden („Beneficiaries“). Er regelt die Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien und bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung eines Horizon Europe-Projekts.

 

Vertragsinhalt

In Horizon Europe basiert der Fördervertrag auf einem einheitlichen Mustervertrag, dem General Model Grant Agreement (MGA), der auch in anderen EU-Programmen zur Anwendung kommt. Der Großteil der Vertragsbestimmungen sind vorgegeben und nicht verhandelbar. Einzelne Elemente (z.B. Projektstart, Dauer, Budget, Förderquoten) werden im Zuge der Vertragsvorbereitung individuell pro Projekt festgelegt.
Der Mustervertrag enthält Auswahlklauseln und Sonderbestimmungen, die je nach Projekttyp zur Anwendung kommen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Am Beginn des Vertrags fasst ein Datenblatt (engl. „Data Sheet“) die wichtigsten projektspezifischen Informationen kompakt zusammen (z.B. Laufzeit, Budget, Förderquote, Berichtspflichten).

Wo dies im Fördervertrag ausdrücklich vorgesehen ist (sogenannte "Default-Regelungen"), können die Projektpartner:innen im Konsortialvertrag von den Standardregelungen des Fördervertrages abweichen.

Für spezielle Projekttypen (z.B. ERC, EIC, kofinanzierte Partnerschaften) gelten ergänzende Bestimmungen, die im Vertrag (insbesondere in Annex 5) festgelegt sind.

 

Aufbau: 

  • Präambel – Nennung der Vertragsparteien
  • Data Sheet: Überblick über zentrale Projektdaten und Vertragsparameter
  • Kapitel 1 – Allgemeines: Definitionen und grundlegende Bestimmungen
  • Kapitel 2 – Projekt: Inhalt und Durchführung des Projekts
  • Kapitel 3 – Förderung: Finanzielle Regelungen
  • Kapitel 4 – Projektumsetzung: Rechte und Pflichten während der Durchführung (z.B. Drittbeteiligung, Ethik, Sicherheit, geistiges Eigentum, Berichterstattung, Audits)
  • Kapitel 5 – Konsequenzen: z.B. Ablehnung von Kosten, Kürzung der Förderung, Aussetzungen
  • Kapitel 6 – Schlussbestimmungen: z.B. Vertragsänderungen („Amendments“), Fristen, anwendbares Recht

Anhänge (Annexes):

  • Annex 1: Description of the Action (Projektbeschreibung)
  • Annex 2: Budget (geschätzte Kosten)
  • Annex 2a: Informationen zu Stückkosten („unit costs“), falls relevant
  • Annex 3 / 3a: Beitrittsformulare und ggf. Haftungserklärungen
  • Annex 4: Muster für Financial Statements
  • Annex 5: Zusätzliche bzw. spezielle Bestimmungen (projektspezifisch)

 

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Verbindlichkeit: Die Inhalte von Annex 1 (Projektbeschreibung) sind verbindlich und maßgeblich für die Bewertung der Projektumsetzung und Förderfähigkeit von Kosten.
  • Zusammenspiel mit Konsortialvertrag: Der Fördervertrag wird durch den Konsortialvertrag ergänzt (bei etwaigen Widersprüchen gelten die Regelungen des Fördervertrages).
  • Vertragsänderungen: Änderungen während der Projektlaufzeit (z. B. bei Partner:innen, Aufgaben oder Budget mit Auswirkungen auf Annex 1) erfordern in der Regel eine formelle Vertragsänderung. 
  • Annotated Grant Agreement (AGA): Detaillierte Erläuterungen und Praxisbeispiele zum Fördervertrag finden sich im AGA. Viele wichtige Details – insbesondere zur Kostenförderfähigkeit – sind dort ausführlicher erklärt als im Vertrag selbst.

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

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+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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