Berechnung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis von Stückkosten (engl. “unit costs”) und muss der üblichen Kostenrechnungspraxis des Beneficiary entsprechen.
Dabei gilt:
- Die Berechnung basiert auf tatsächlichen Kosten, die in der Buchhaltung erfasst sind.
- Es müssen objektive und überprüfbare Daten verwendet werden.
- Die angewandte Methode muss Teil der üblichen internen Kostenrechnungspraxis sein.
- Die Kosten sind sachgerecht zuzuordnen (direkt oder über Kostenstellen/Kostenträger).
In begründeten Fällen können auch bestimmte kalkulatorische Elemente (z. B. budgetierte Werte) berücksichtigt werden, sofern diese:
- für die Kostenberechnung relevant und gerechtfertigt sind, UND
- auf objektiven und verifizierbaren Informationen beruhen.
Kosten aus interner Leistungsverrechnung:
- werden nicht in die Berechnung der 25 %-Pauschale für indirekte Kosten einbezogen,
- können jedoch bereits tatsächliche indirekte Kostenanteile enthalten, die in der Stückkostenberechnung berücksichtigt werden.
Damit wird eine doppelte Förderung von Gemeinkosten vermieden.
Nachweise und Dokumentation
Der Beneficiary muss sicherstellen, dass:
- die Verwendung der intern erbrachten Leistungen im Projekt dokumentiert ist, UND
- der Umfang und die Dauer der Nutzung nachvollziehbar sind, UND
- die Berechnungsmethode transparent dokumentiert und prüfbar ist.
Eine interne Rechnung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen ausreichende Aufzeichnungen zur Kostenberechnung vorhanden sein.
Personalkosten im Rahmen der internen Leistungsverrechnung
Enthält die interne Leistungsverrechnung Personalkosten, so gilt:
- Diese müssen nach den Horizon Europe-Regeln für Personalkosten berechnet werden.
- Es sind entsprechende Nachweise zu führen (z.B. Declarations und/oder Zeitaufzeichnungen).
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