Konsortialvertrag in Horizon Europe

Der Konsortialvertrag (engl. "Consortium Agreement (CA)") regelt die Rechte und Pflichten der Projektpartner:innen untereinander. Er ergänzt das Grant Agreement (GA) und konkretisiert insbesondere die konsortiumsinterne Organisation, finanzielle Regelungen sowie den Umgang mit geistigem Eigentum.

 

Vertragsverhandlung und -abschluss

Für die meisten Horizon Europe-Projekte ist der Abschluss eines Konsortialvertrags verpflichtend (sofern im Arbeitsprogramm nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird). Der Konsortialvertrag sollte vor Unterzeichnung des Grant Agreement abgeschlossen werden.

Der Konsortialvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Projektpartner:innen. Die Europäische Kommission ist daran nicht beteiligt und prüft oder genehmigt dessen Inhalte nicht. 

Für die Erstellung des Konsortialvertrages wird in den meisten Fällen ein Mustervertrag (z.B. DESCA, MCARD-HEU, EUCAR) verwendet und inhaltlich entsprechend an das jeweilige Projekt angepasst.

Die DESCA Core Group stellt eine allgemeine Version für "actual cost"- und "lump sum"-Projekte sowie eine Version mit speziellen Bestimmungen für Associated Partners zur Verfügung.

Die Kosten für die Erstellung des Konsortialvertrages sind nicht förderfähig, wohl aber Kosten für eine allfällige Überarbeitung während der Projektlaufzeit.

 

Vertragsinhalt

Der Konsortialvertrag darf dem GA nicht widersprechen (bei Widerspruch gehen die Regelungen des GA vor). Er kann die Regelungen des GA ergänzen und konkretisieren sowie – wo ausdrücklich vorgesehen – anpassen (z.B. bei "Default-Regelungen").

Die Inhalte der Description of the Action (Annex 1 des GA) sind verbindlich und müssen im Konsortialvertrag entsprechend berücksichtigt werden.

Typische Inhalte: 

  • Allgemeine Bestimmungen: Definitionen, Inkrafttreten, Vertragsdauer, anwendbares Recht (häufig: belgisches Recht) etc.
  • Pflichten der Vertragspartner:innen: Einhaltung von Deadlines für Deliverables und Berichte, Informationspflichten, Teilnahme an Meetings etc. sowie Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Interne Organisation und Entscheidungsfindung: Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien (angepasst an die Größe des Konsortiums), Meetings, Abstimmungsregeln etc.
  • Finanzielle Bestimmungen: Aufteilung der Förderung und Weiterleitung an die Partner:innen (z.B. ratenweise Auszahlung der Vorfinanzierung), Umgang mit Einnahmen und finanziellen Verlusten etc.
  • Bestimmungen zum Umgang mit geistigem Eigentum
  • Sonstiges: Haftungsfragen, Verschwiegenheitspflicht, Streitbeilegung etc.

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

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