Antragsberechtigt sind juristische Personen, die
- in der EU registriert
- oder mit dem LIFE-Programm assoziiert sind (derzeit assoz.: Island, Ukraine, Moldawien, Nordmazedonien, Montenegro).
Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
Juristische Personen aus Drittländern (nicht mit dem LIFE-Programm assoziiert) sind in Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn deren Teilnahme für die Erreichung der Ziele einer bestimmten Maßnahme notwendig ist, um die Wirksamkeit der in der Union durchgeführten Interventionen sicherzustellen. Grundsätzlich sollen diese jedoch die Kosten ihrer Teilnahme selbst tragen.