LIFE Call 2026 – two stage

Ausschreibungsübersicht für den LIFE Call 2026 – two stage (Strategic Nature Projects (SNaP) und Strategic Integrated Projects (SIP))

Die zweistufigen LIFE Calls 2026 mit Frist für die erste Stufe am 3. September richten sich an große, strategische Vorhaben: Gefördert werden zum einen Strategic Nature Projects (SNaP), zum anderen Strategic Integrated Projects (SIP) in den Bereichen Umwelt und Klima, die EU-Umwelt- und Klimapolitik in den Mitgliedstaaten flächig umsetzen und vorhandene Strategien und Aktionspläne in großräumigen Gebieten vorantreiben.

Was wird gefördert?

LIFE besteht aus den 4 Teilprogrammen Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klimawandel und Energietransfer. Art und Inhalt der Projekte sind weitgehend offen, solange sie zur Umsetzung der EU-Programmziele beitragen. 
Alle Details zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem Funding & tender opportunities“- Portal der Europäischen Kommission.

  • LIFE-2026-STRAT-NAT-SNaP-two-stage
  • LIFE-2026-STRAT-ENV-SIP-two-stage
  • LIFE-2026-STRAT-CLIMA-SIP-two-stage

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind sowohl private Einrichtungen und Unternehmen, als auch öffentliche Stellen und NGOs, die umweltfreundliche und innovative Lösungen (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) etablieren oder Naturschutzprojekte von europäischer Bedeutung umsetzen wollen. Ziel der EU-Kommission ist es, dass LIFE-Projekte EU-weit relevante Veränderungen und Ergebnisse bewirken. Forschung steht nicht im Zentrum des LIFE-Förderprogramms. LIFE-Projekte können allerdings einen Forschungsanteil beinhalten, wenn die Forschung einen notwendigen Beitrag zum Erreichen der LIFE-konformen Projektziele leistet.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Ausschreibung steht ein Budget von 163 Mio. Euro zur Verfügung. 

Pro Projekt werden maximal 60% der Projektsumme gefördert.

Was sind die Einreichkriterien?

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die

  • in der EU registriert
  • oder mit dem LIFE-Programm assoziiert sind (derzeit assoz.: Island, Ukraine, Moldawien, Nordmazedonien, Montenegro).

Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

Juristische Personen aus Drittländern (nicht mit dem LIFE-Programm assoziiert) sind in Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn deren Teilnahme für die Erreichung der Ziele einer bestimmten Maßnahme notwendig ist, um die Wirksamkeit der in der Union durchgeführten Interventionen sicherzustellen. Grundsätzlich sollen diese jedoch die Kosten ihrer Teilnahme selbst tragen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt elektronisch über das Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Für den zweistufigen Call endet die erste Einreichfrist ("Kurzanträge") am 3. September 2026, 17:00 Uhr und die zweite Einreichfrist ("Vollanträge", die es in die zweite Stufe geschafft haben) am 4. März 2027, 17:00 Uhr.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Evaluierung werden je nach Einreichtyp Februar – April 2027 erwartet.

Erich PURKARTHOFER

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LIFE
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MEISSNER-DRAGOSITS Susanne

Susanne MEISSNER-DRAGOSITS

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