LIFE: Das EU-Programm zur Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Ausschreibungen 2025

Das EU Programm LIFE fördert Projekte im Bereich Natur-, Umwelt- und Klimaschutz. Für diese Ausschreibungsrunde steht ein Budget von 600 Mio. Euro zur Verfügung

Was wird gefördert?

LIFE besteht aus den 4 Teilprogrammen Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klimawandel und Energietransfer. Art und Inhalt der Projekte sind weitgehend offen, solange sie zur Umsetzung der EU-Programmziele beitragen.

Einreichfristen sind abhängig vom Projekttyp und Teilprogramm.

  • Standard Action Projects (SAPs) for Circular Economy and Zero Pollution - Environment: 23 September
  • Standard Action Projects (SAPs) for Environmental Governance: 23 September
  • Standard Action Projects (SAPs) for nature and biodiversity – Nature: 23 September
  • Standard Action Projects (SAPs) for nature and biodiversity – Governance and Information: 23 September 
  • Standard Action Projects (SAPs) for Climate Change Adaptation: 23 September
  • Standard Action Projects (SAPs) for Climate Change Mitigation: 23 September 
  • Standard Action Projects (SAPs) for Climate Governance and Information: 23 September 
  • LIFE Clean Energy Transition – Coordination and Support Action Grants (CSA): 23 September 
  • Strategic Integrated Projects (SIPs Environment & Climate) and Strategic Nature Projects (SNAPs):
    • Concept notes: 4 September 
    • Full proposals: 5 March 2026
  • Technical Assistance preparation for SIPs and SNAPs, Technical Assistance Replication: 23 September
  • LIFE Preparatory Projects (addressing “Clean Energy Transition”, “Nature & biodiversity and Circular Economy & Quality of Life”, “green transition in Urban spaces”): 23 September

--> ACHTUNG: frühere Einreichfrist für Strategic Projects: Deadline am 4. September (Concept Note)!

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind sowohl private Einrichtungen und Unternehmen, als auch öffentliche Stellen und NGOs, die umweltfreundliche und innovative Lösungen (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) etablieren oder Naturschutzprojekte von europäischer Bedeutung umsetzen wollen. Ziel der EU-Kommission ist es, dass LIFE-Projekte EU-weit relevante Veränderungen und Ergebnisse bewirken. Forschung steht nicht im Zentrum des LIFE-Förderprogramms. LIFE-Projekte können allerdings einen Forschungsanteil beinhalten, wenn die Forschung einen notwendigen Beitrag zum Erreichen der LIFE-konformen Projektziele leistet.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Ausschreibung steht ein Budget von 600 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Projekt werden maximal 60% der Projektsumme gefördert.

Was sind die Einreichkriterien?

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die

  • in der EU registriert
  • oder mit dem LIFE-Programm assoziiert sind (derzeit assoz.: Island, Ukraine, Moldawien, N-Mazedonien) 

Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. 

Juristische Personen aus Drittländern (nicht mit dem LIFE-Programm assoziiert) sind in Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn deren Teilnahme für die Erreichung der Ziele einer bestimmten Maßnahme notwendig ist, um die Wirksamkeit der in der Union durchgeführten Interventionen sicherzustellen. Grundsätzlich sollen diese jedoch die Kosten ihrer Teilnahme selbst tragen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über einen Projektantrag im elektronischen Einreichportal der EU. Die Projekte werden direkt von der EU gefördert.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Je nach Einreichtyp Februar – April 2026

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