Als Startup gelten kleine und mittlere Unternehmen,
- deren Gründung zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags höchstens 5 Jahre zurückliegt (es gilt das Ersteintragsdatum im Firmenbuch oder Firmenkompass), und
- die als echte Neugründungen gelten (also keine Umgründungen, keine neuen Standorte oder Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen).
Nutzen Sie den KMU-Schnell-Check für eine erste unverbindliche Einschätzung. Eine verbindliche Prüfung der Einstufung Ihres Unternehmens erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auswahlverfahrens.