Welche Unternehmen gelten für die FFG als Startup?

Als Startup gelten kleine und mittlere Unternehmen,

  • deren Gründung zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags höchstens 5 Jahre zurückliegt (es gilt das Ersteintragsdatum im Firmenbuch oder Firmenkompass), und
  • die als echte Neugründungen gelten (also keine Umgründungen, keine neuen Standorte oder Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen).

Nutzen Sie den KMU-Schnell-Check für eine erste unverbindliche Einschätzung. Eine verbindliche Prüfung der Einstufung Ihres Unternehmens erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auswahlverfahrens.