Forschungskooperation Internationale Energieagentur (IEA) – Ausschreibung 2023

Österreichische Beteiligungen an den Tasks und Annexen der IEA Technologieprogramme
Ausschreibung offen von 19.05.2023 12:00 bis 19.07.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Klima- und Energiefonds
Seit dem Beitritt Österreichs zur Internationalen Energieagentur (IEA) beteiligt sich Österreich aktiv an den IEA Technologieprogrammen „Technology Collaboration Programmes (TCPs)“. Diese stellen eine wichtige Ergänzung zur österreichischen Energieforschung dar und spiegeln sich auch in den nationalen Schwerpunktsetzungen wider. Im Fokus der Ausschreibung steht daher, die österreichische Teilnahme an den Forschungsaktivitäten der IEA zu gewährleisten und die Verbreitung der erarbeiteten Ergebnisse und die Netzwerkaktivitäten zu ermöglichen.

 

Der IEA Ausschreibungsleitfaden wurde wie folgt geändert (ERRATUM vom 14.6.2023):

Ergänzung des Ausschreibungsschwerpunktes 4.6.2

IETS TCP Task 15 „Subtask 4: Strategische Planung, Risikominderung und systematischer Wissensaustausch über die Abwärmenutzung in komplexen industriellen Systemen“ (Seite 24):

Dieser Ausschreibungsschwerpunkt wurde neu in die Ausschreibung aufgenommen

 

Korrektur im Ausschreibungsschwerpunkt 4.7.2

ISGAN TCP Arbeitsgruppe 9 „Flexibility Markets – Marktdesign für Flexibilität im Stromversorgungssystem“ (Seite 26):

Projektlaufzeit 01.01.2024 – 31.12.2025

 

Was wird finanziert?

Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2023 stehen ca. 3,3 Mio. EUR zur Verfügung. Die konkreten Aktivitäten in den jeweiligen IEA Technologieprogrammen (TCPs) erfolgen im Rahmen von Task- bzw. Annex-Projekten. Es können ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen eingereicht werden, um die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen. Pro Task-/Annex-Beteiligung erhält maximal ein Angebot den Zuschlag.

Ausgeschrieben sind Beteiligungen an folgenden IEA Technologieprogrammen (TCPs):

  • 4.1 Energie in Gebäuden und Kommunen (EBC TCP)               
  • 4.2 Energieeffiziente Endverbrauchsgeräte (4E TCP)
  • 4.3 Energiespeicher (ES TCP)              
  • 4.4 Fernwärme und -Kälte (DHC TCP)             
  • 4.5 Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge (HEV TCP)            
  • 4.6 Industrielle Energietechnologien und -systeme (IETS TCP)             
  • 4.7 International Smart Grid Action Network (ISGAN TCP)    
  • 4.8 Fortgeschrittene Materialien für Transportanwendungen (AMT TCP)      
  • 4.9 Photovoltaik (PVPS TCP)               
  • 4.10 Wärmepumpentechnologien (HPT TCP)             
  • 4.11 Wasserstoff (Hydrogen TCP)
  • 4.12 Wirbelschichttechnologien (FBC TCP)

Wer wird finanziert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die im Energiebereich nach den Schwerpunkten der IEA tätig sind.

Wie hoch ist die Finanzierung?

Sowohl die maximalen Projektkosten als auch die Projektdauer der jeweiligen ausgeschriebenen Beteiligung sind im IEA Ausschreibungsleitfaden 2023 festgelegt.

Die im Angebot vorgelegten und akzeptierten Kosten werden bis zu 100% nach tatsächlichem Aufwand abgegolten.

Was sind die Einreichkriterien?

Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2023 werden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausgeschrieben.

Der FFG Instrumentenleitfaden für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen enthält die Anforderungen, Finanzierungskonditionen und Abläufe für die Einreichung gemäß Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 und ist integraler Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

Alle ausschreibungsspezifischen Anforderungen bzw. Einreichkriterien finden Sie im IEA Ausschreibungsleitfaden 2023.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Nähere Details zur Einreichung und zu den notwendigen Einreichunterlagen finden Sie im IEA Ausschreibungsleitfaden 2023.

Formal- und Vertragsfragen:

  • sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 03.07.2023, 12:00 zu richten an: iea@ffg.at
  • dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen und können um Aufklärung ersuchen.
  • werden gesammelt, anonymisiert und bis 10.07.2023 beantwortet. Alle Antworten stehen im Downloadcenter ab 10.07.2023 als PDF zur Verfügung.

Die Einreichung erfolgt über das eCall System der FFG. Das Angebot muss bis spätestens 19.7.2023, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung über die Einreichungen ist für Oktober 2023 vorgesehen. Vertragserrichtungen ab November 2023.

Kontakt

DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
T 0043577555040
DI Karin HOLLAUS
DI Karin HOLLAUS
T 0043577555046

M 004366488641817

Zusätzliche Informationen

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

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Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

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