3 Jahre, bei Vorhaben mit förderungsfähigen Projektkosten von über 10 Mio. Euro (Großprojekten) maximal 5 Jahre
Mindestprojektgröße: 100.000 Euro förderbare Kosten.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten
Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich. Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) sowie Ko-Investitionen (Ko-Finanzierungen durch weitere Beteiligte) sind zulässig.
Fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren
Wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch
Juryverfahren: Erstbegutachtung der Anträge durch nationale und internationale Expert:innen. Die Förderempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.
Sonderrichtlinie des BMLRT: Breitband Austria 2030: Access