Instrument C22-A

Breitband Access

Laufzeit der Vorhaben

3 Jahre, bei Vorhaben mit förderungsfähigen Projektkosten von über 10 Mio. Euro (Großprojekten) maximal 5 Jahre

Höhe der Förderung

Mindestprojektgröße: 100.000 Euro förderbare Kosten.

Finanzierungsart

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten

Wer ist förderbar

Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich.

Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) sowie Ko-Investitionen (Ko-Finanzierungen durch weitere Beteiligte) sind zulässig.

Besondere Anforderungen

  • Fördernehmer müssen ab Beginn der Vertragslaufzeit bei der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten gemeldet sein
  • Fördernehmer müssen die Bestimmungen des 3. Abschnitts TKG 2003 betreffend Kommunikationsnetze und -dienste einhalten
  • Über die errichtete Infrastruktur ist ein Standardangebot zu erstellen und zu veröffentlichen

Einreichmöglichkeit

Fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele

Wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch

  • Flächendeckende Verfügbarkeit von symetrischen Gigabit-fähigen Zugangsnetzen
  • Belebung des Vorleistungsmarktes bei gleichzeitiger Sicherstellung des Wettbewerbs am Endkundenmarkt.

Auswahlverfahren

Juryverfahren: Erstbegutachtung der Anträge durch nationale und internationale Expert:innen. Die Förderempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.

Kürzel

C22-A
Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BMLRT:

Breitband Austria 2030: Access

Veröffentlicht

On

Förderquote kurz

max. 50%, bei Flächendeckung bis zu 65%

Förderhöhe kurz

≥ 50.000

Titel kurz

C22-A

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.