Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen für österreichische Städte 2025

Städtemobilisierung und -vernetzung im Rahmen der Mission Klimaneutrale Stadt

Die Ausschreibung „Mission Klimaneutrale Stadt – Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen für österreichische Städte" schafft einen übergreifenden Rahmen für die Vernetzung städtischer Akteure, damit innovative Lösungen schneller entwickelt und verbreitet werden. Ziel ist es, ambitionierte Städte dabei zu unterstützen, gemeinsame, kommunale Transformations-Herausforderungen zu identifizieren, zu benennen, daraus etwaige FTI-Bedarfe abzuleiten und zu kommunizieren. Es soll eine Wissensdrehscheibe und ein tragfähiges Akteursnetzwerk für Städte in Österreich zu den Herausforderungen der Triple Transition (grün, digital, sozial) etabliert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen für lebenswerte und zukunftsfitte österreichische Städte im Rahmen eines (einzigen) geförderten Vorhabens.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende juristische Personen in ihren gemäß dem Beihilfenrecht nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Sitz in Österreich.

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck oder NGOs/NPOs

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro. Die Förderquote beträgt max. 85%.

Was sind die Einreichkriterien?

Einzel- oder Konsortialantragstellung

Laufzeit 24 bis 36 Monate

Förderbare Gesamtkosten maximal 400.000 Euro

Förderbare Vorhaben im Rahmen dieses Förderinstruments umfassen ausschließlich Maßnahmen zur Mobilisierung und Vernetzung im Kontext nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten der förderbaren Organisationen (siehe oben).

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Einreichschluss im eCall ist der 08.04.2025, 12:00:00 (MESZ). 

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums sowie die Förderungsentscheidung ist für Mai 2025 geplant.

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